Bis 25 "haften" die Eltern für ihre Kinder. Wie weit geht die Haftung eigentlich?

Olivia, Dienstag, 09.07.2019, 10:22 (vor 1746 Tagen) @ Dieter2160 Views

Vmtl. betrifft sie lediglich das Finanzielle. Wären die "Kinder" aus gutbürgerlichen oder reichen Familien, dann könnte man die Eltern finanziell drankriegen. Ich gehe aber davon aus, dass die "Eltern" eh von Hartz IV oder Ähnlichem leben. Insofern wäre der Steuerzahler ja in der Pflicht. Vielleicht sollte man das wirklich mal ausprobieren.....

Fälle haben wir ja inzwischen genug. Der Staat holt ohne Bürgerbefragung in großen MASSEN Migranten (ohne Pässe und ohne wirklich geklärte Identitäten) ins Land, versorgt sie großzügig aus den von den Bürgern bereit gestellten Sozialsystemen (auch ohne Bürgerbefragung) und haftet bisher IMMER NOCH NICHT für die Straftaten, die einige seiner Gäste an den Einheimischen begehen.

Es wäre Zeit für eine Sammlung von Fällen mit anschließendem Rechtsstreit gegen den Staat und Forderungen für einen finanziellen Ausgleich. Da dürfte einiges zusammenkommen.

Und endlich, sollte es auch "eine Art DURCHGRIFFSHAFTUNG für Politker und Beamte" geben.

Es geht nicht, dass die einen Fehler/"Betrug" nach dem anderen begehen und anschließend mit "vollen Taschen" abziehen. Jeder private Bürger muss HAFTEN für das, was er tut...

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