Strafanzeige gegen Unbekannt im Mordfall Lübcke

nereus, Dienstag, 09.07.2019, 07:30 (vor 1751 Tagen)5456 Views

Der Wechsel des Anwalts/Verteidigers scheint erst einmal ein richtiger Schritt aus Sicht des Mandanten gewesen zu sein.

Ich rekapituliere:

Nach der Festnahme hatte Stephan Ernst mehrere Tage geschwiegen.
Es war anfangs nicht bekannt, ob er anwaltlich betreut wurde, obwohl das zu vermuten war.
Dann geisterte eine dubiose Meldung durch die Nachrichten, die NUR von BILD kommuniziert wurde, daß im BKA ein Schreiben verfaßt worden war, in der von einem Suizidversuch des Verdächtigen gesprochen wurde. Das wurde kurz darauf dementiert.
Pünktlich vor dem Treffen der Innenminister offenbarte der Täter ein Geständnis, bei einer Vernehmungsdauer von ca. 8 h.
Parallel dazu wurde ein permanenter Medikamentengebrauch kolportiert sowie eine mögliche Depression und ein Aufenthalt in der Krankenstation.
Wir erfuhren später, daß dieses Geständnis OHNE anwaltliche Begleitung erfolgte, obwohl - wie vermutet - ein Pflichtverteidiger existierte.

Frage 1: Wie war es möglich, daß der Verdächtige ein Geständnis ohne RA-Begleitung abgab?

Später gab es einen RA-Wechsel, der als unmittelbare Folge den Rückzug des Geständnisses hatte.
Das verblüffte, weil es einige Fragen provozierte.
Leider brachte der Widerruf einige Irritationen in das offizielle Narrativ, welches übrigens von Beginn an intensiv gepflegt worden war, auch wenn die hessische Polizei in alle Richtungen ermittelte und zunächst einen Sanitäter auf dem Plan hatte und von dessen Tatbeteiligung fest überzeugt war.

Frage 2: Was wußte das linke System, was den Ermittlern etwa 14 Tage verborgen geblieben sein soll?

Der Wechsel des RA wurde zwar mitgeteilt, allerdings gab es eine besondere Neigung der Medien sowohl die Vergangenheit als auch die politischen Vorlieben der beiden Anwälte öffentlich zu machen, eigentlich ein einmaliger Vorgang, der bei jedem anderen Strafprozess sofort als unfaires Spiel gegeißelt würde.

Frage 3: Warum, liebe Medien, ist das auf einmal so wichtig?

Immerhin haben beide Personen eine anwaltliche Zulassung und wenn es schon wichtig ist, daß ein Mann als Neunzehnjähriger sich vor 30 Jahren kurz vor Verfall der DDR der Stasi verpflichtete, dann dürfte auch die Frage erlaubt sein, warum eine langjährige Stasi-Informantin ganz offiziell der Regierung nach wie vor ihre Spitzeldienste zur Verfügung stellt und das auch noch mit staatlicher Förderung in sechsstelliger Höhe. [[sauer]]
Übrigens, wenn man eine Tatwaffe nach einem Polizistenmord transportiert, landet man nicht etwa im Gefängnis sondern viele Jahre danach im höchsten Amt des Außenministeriums. [[sauer]]
So viel zu historischen Lebensverläufen.

Doch zurück zum aktuellen Rechtsanwalt von Stephan Ernst.
Der hat nach der letzten "Offenbarung des heiligen Georg" eine Klage in Karlsruhe verfaßt.

Der Rechtsstaat garantiert jedem ohne Ansehung der Person ein faires Verfahren. Dazu gehört, dass ein Beschuldigter bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig zu gelten hat. Zu Recht verfolgt die Justiz daher Taten als Geheimnisverrat mit denen beispielsweise Haftbefehle oder Verfahrensinterna in laufenden Verfahren an die Öffentlichkeit durchgestochen werden.

Wie sich verschiedenen Medienberichten vom 7.7. und 8.7. dieses Jahres entnehmen lässt, verfügen die Redaktionen mehrerer deutscher Medien über Informationen zu dem widerrufenen Geständnis des mutmaßlichen Lübcke- Mörders, die nach Lage der Dinge nur aus der Originalen Ermittlungsakte der Generalbundesanwaltschaft stammen können.

Mein Team und ich hatten die mehr als 300 seitige Akte noch nicht einmal vollständig gelesen, als wir wesentliche Details bereits aus der Presse erfahren haben.
Es muss jemanden innerhalb der Ermittlungsbehörden geben, der diese Informationen gezielt an die Öffentlichkeit bringt.
Wir wollen nicht hinnehmen, dass die Öffentlichkeit geheime Akteninhalte kennt- das macht es uns unmöglich fair und rechtsstaatlich nach der Wahrheit zu suchen.
Mit heutigem Datum haben wir Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen Unbekannt wegen „Geheimnisverrates“ gestellt.

Quelle: http://hannig-rechtsanwaelte.de/strafanzeige-gegen-unbekannt-im-mordfall-luebcke-presse...

Egal was Herr Hannig früher tat, jetzt scheint er erst einmal das Richtige zu tun.

Hier geht es zu den beiden Seiten der Klage: http://hannig-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2019/07/123-Hust-1.jpg

http://hannig-rechtsanwaelte.de/wp-content/uploads/2019/07/123-Hust-2.jpg

mfG
nereus


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