Zweifel am Geständnis?

nereus, Montag, 08.07.2019, 07:53 (vor 1754 Tagen) @ nereus1892 Views

Inzwischen hat der mutmaßliche Mörder seine Angaben allerdings widerrufen. Sein Anwalt soll vor dem Haftrichter betont haben, es gebe "berechtigte Zweifel" am Zustandekommen des Geständnisses.
Ob die Aussagen unter Druck entstanden seien, wie der Richter fragte, wollte der Verteidiger offenbar nicht näher präzisieren. Er soll eine spätere Stellungnahme angekündigt haben.

Quelle: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/fall-luebcke-stephan-e-101.html

Schade, das alles wieder nur Bröckchen weise serviert wird.
Was genau führt denn zu den berechtigten Zweifeln?
Etwa das hier?

In Untersuchungshaft steht Stephan E. inzwischen unter ständiger Beobachtung. Er wurde mittlerweile in die Krankenabteilung verlegt, da es Anzeichen für eine Depression gibt.
Außerdem soll er seit Haftbeginn mit Medikamenten behandelt worden sein.
Demnächst soll ein Gutachter hinzugezogen werden, der den psychischen Zustand von E. analysieren soll. Schon vor mehr als zwanzig Jahren, in einem Verfahren vor dem Landgericht Wiesbaden - damals ging es um einen versuchten Bombenanschlag auf eine Asylunterkunft in Hessen - wurde bei Stephan E. das Borderline-Syndrom diagnostiziert. Eine Persönlichkeitsstörung, die als psychische Erkrankung gilt.

Das ist ja sehr spannend.
Regelmäßiger Medikamentenkonsum, verschwurbelte BKA Suizid-Meldung und passend zum Politik-Theater ein umfangreiches Geständnis, daß eine Halbwertszeit von nur wenigen Tagen hatte.

Diese Kuh ist noch nicht vom Eis.

mfG
nereus


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