Nur mal so als einfache Frage:

helmut-1, Siebenbürgen, Samstag, 06.07.2019, 11:43 (vor 1727 Tagen) @ NST1487 Views

Weißt du überhaupt, was "Kindergeld" ist?
Ich habs bis vor kurzem nicht gewusst, resp. völlig falsch eingeordnet. Damit meine ich, dass der Begriff "Kindergeld" völlig irreführend ist und mit der rechtlichen Anspruchspflicht auf Zahlung durch den Staat überhaupt nichts zu tun hat.

Jetzt weiß ich von einem Bekannten, dass der in D geheiratet hat, seine Frau bekam dort ein Kind und er kümmerte sich um den Lebensunterhalt. Natürlich bezog er auch Kindergeld über die Kindergeldkasse beim Arbeitsamt.

Danach ging die Frau mit dem Kind in ein anderes EU-Land. Der Mann verdiente weiter seine Penunzen in D. Weiterhin bezog er Kindergeld. Dann entschloss sich der Mann, ganz aus D wegzugehen und bei seiner Frau in dem anderen EU-Land zu wohnen.

Logischerweise war das Kind im Familienverband, sowohl die Frau als auch er waren vorher in Deutschland ansässig und steuerpflichtig. Das änderte sich spätestens beim Wegzug. Da in diesem EU-Land die Lebenshaltungskosten ungefähr genau so hoch waren wie woanders, bezog diese Familie weiterhin das Kindergeld aus D. Regelmäßig legte der Mann auf Verlangen des AA den Nachweis des Schulbesuchs aus diesem anderen EU-Land vor.

Irgendwann war der Mann nicht mehr beim AA wg. des Kindergeldes vorstellig und die Zahlung wurde eingestellt. Soweit, so gut.

Jahre danach kommt eine Strafverfügung des Amtsgerichtes, weil der Mann zu Unrecht das Kindergeld bezogen hätte, - mit der Begründung, er hätte den Wegzug ins Ausland angeben müssen.

Seither habe ich auch mitgekriegt, dass die Zahlung des "Kindergeldes" kein Geld ist, um in einer Form des Zuschusses das Kind besser über die Runden zu bringen, sondern das hat einen ganz anderen Hintergrund: In dem Moment, wo man in Deutschland Einkommen bezieht, gilt das "Kindergeld" als eine Form der steuerlichen Erleichterung für die Familie. In dem Moment, wo er nichts mehr arbeitet, und kein Einkommen hat, gibts auch kein Kindergeld mehr.

Es sei denn, er beantragt H4 oder Sozialhilfe. Dann hat er wieder "Einkommen" und hat Anspruch auf Kindergeld. Gibt er also nichts als Einkommen an, und bezieht auch keine staatliche Förderung (H4, etc.), wurschtelt sich gewissermaßen auf eigene Verantwortung, egal auf welche Art und Weise durch (Unterstützung durch Verwandte, etc.), dann hat er keinen Anspruch auf Kindergeld, und wenn er 10 Kinder hätte.

Ehrlich gesagt, das wusste ich nicht. Das Wort "Kindergeld" ist schlichtweg falsch. Es müsste heißen, - "Kindersteuerermäßigung für Einkommensbezieher in Deutschland"


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