Danke für dieses Fundstück.

nereus, Mittwoch, 03.07.2019, 08:05 (vor 1758 Tagen) @ Andudu3743 Views

Hallo Andudu!

Dein Link eröffnet ja richtig Perspektiven zum Thema.
Daher zitiere ich einmal etwas länger.

Das Landgericht Koblenz hat den ehemaligen stellvertretenden Landesvorsitzenden der hessischen NPD, Dirk Waldschmidt, am Freitag von den Vorwürfen der Nötigung, Strafvereitelung und der Verletzung von Privatgeheimnissen freigesprochen.
Das Gericht sah nach Auskunft eines Gerichtssprechers keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten Waldschmidts. Die Beschuldigungen gegen Waldschmidt hätten sich teilweise nicht belegen lassen, teilweise seien sie im Laufe des Verfahrens widerlegt worden.

So war Waldschmidt der versuchten Nötigung eines Mannes angeklagt, dessen Sohn im rechtsextremen Milieu verkehrte. Der Mann hatte sich im Mai 2006 das Leben genommen und in einem Abschiedsbrief bekundet, er werde erpresst (wie am Donnerstag berichtet). Der Freitod soll in Zusammenhang mit den rechtsextremen Aktivitäten seines Sohnes und einer Messerstecherei gestanden haben. Für diese musste sich der Sohn verantworten, tatsächlich aber soll der ehemalige hessische NPD-Chef Marcel Wöll die Tat begangen haben.
Waldschmidt soll Druck auf den Vater ausgeübt haben, weil der sich an die Ermittlungsbehörden habe wenden wollen.

Es sei im Prozess nicht deutlich geworden, in welcher Weise Waldschmidt den Vater genötigt haben könnte, so der Sprecher.
Eine weitere Beschuldigung lautete, Waldschmidt habe dem Sohn, den er als Rechtsanwalt wegen der besagten Messerstecherei vertrat, zu dessen Nachteil davon abgeraten, vor Gericht auszusagen, um Wöll zu schützen.

Das Gericht stellte fest, dass Waldschmidt seinem Mandanten lediglich geraten habe, nur mit anwaltlichem Beistand auszusagen. Der Verhaftete kam im Mai 2006 frei. Anschließend wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Wöll eingeleitet.

Waldschmidt vertrat Wöll zuletzt in einem Verfahren, in dem dieser am Mittwoch vom Landgericht Gießen wegen Volksverhetzung zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Dieser muss sich im Anschluss an seine Haftstrafe wegen der Messerstecherei vor Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf Körperverletzung.
Waldschmidt und Wöll traten im April dieses Jahres nicht mehr zur Wahl des NPD-Vorsitzes und sind nicht mehr im Landesvorstand vertreten.

Quelle: https://www.fr.de/rhein-main/npd-org27521/freispruch-dirk-waldschmidt-11608712.html

Ein Mann nimmt sich im Mai 2006 das Leben, da er angeblich erpresst worden sein soll.
Warum wurde er erpreßt?
Weil sein Sohn im braunen Milieu agierte und an einer Messerstecherei beteiligt gewesen sein soll.
Behauptet wird allerdings, daß NPD-Chef Wöll die Tat begangen haben soll und der Sohn nur als Lückenbüßer missbraucht worden war.
Daraufhin wollte der Vater des vermeintlichen Täters sich an die Behörden wenden und wurde deshalb von Anwalt Waldschmidt eingeschüchtert/erpresst.

Was kam im Verfahren heraus?
Anwalt Waldschmidt konnte keine Erpressung nachgewiesen werden und der vermeintliche Messerstecher (Sohn) wurde frei gesprochen.
Der Freispruch erfolgte im Mai 2006 und in diesen Zeitraum fällt auch der Freitod des Vaters.

Nein, das hat kein Geschmäckle.
Das ist bundesdeutsche Realität.
Daher hier die Strafsache nochmals aus einer anderen Perspektive.
Diese Quelle sprudelt zwar stramm links, allerdings noch etwas ergiebiger.

Am 28. August 2004 hatten an die 50 Neonazis mehrerer Skinhead-Kameradschaften aus dem Rhein-Main-Gebiet in einer Grillhütte in Hünstetten-Görsroth im Taunus ein Sommerfest gefeiert, das jedoch nicht friedlich blieb. Zu den Teilnehmern zählten Mitglieder der Kameradschaften Motorsportclub (MSC) 28 aus dem Westerwald, der "Schwarzen Division Germania" aus dem Raum Wiesbaden, der "Division 28" und anderer Gruppen aus dem Umfeld des im Jahr 2000 verbotenen Nazi-Netzwerks "Blood & Honour".
..
Vor allem zwischen MSC 28 und "Division 28" wurde erbittert um die Vorherrschaft gekämpft, dabei ging es auch um Schutzgeld-Erpressungen und andere aus der kriminellen Halbwelt bekannten Methoden. Konzerte und Treffen konkurrierender Gruppen wurden überfallen und deren Anhänger zusammengeschlagen. Auch das Grillfest im Taunus schlug bald in gewalttätige Schlägereien um. Michael Zatzke, führender Mann bei der "Division 28", wurde mit einem Messer zweimal in die Niere und einmal in die Achselhöhle gestochen;
..
Am 7. März 2006 führte die Polizei in sechs Bundesländern eine Razzia bei "Blood & Honour"-Gruppierungen durch. 119 Wohnungen und Geschäftsräume von 80 Neonazis wurden durchsucht, die der illegalen Fortführung von B&H verdächtigt wurden. In die Maschen ging dabei auch Zatzke, der jedoch vom Haftrichter wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Offenbar hatte Zatzke sich nun - eineinhalb Jahre nach dem Gewalt-Grillfest - an die Messerstecherei erinnert und den Strafverfolgern davon berichtet, denn am 8. März wurde Marc N. als Messerstecher verhaftet, der als Anführer des MSC 28 galt.
In der Haft vertraute Marc N. sich seinem Anwalt Dirk Waldschmidt an. Nicht er sei der Täter gewesen, sondern Marcel Wöll, der jahrelang beim MSC 28 mitgemacht haben soll; der Polizei wolle er nun den wahren Täter nennen. Doch zu einer Aussage kam es nicht.

Später beschuldigte Marc N. den Anwalt, ihn und seine Familie unter Druck gesetzt und erpresst zu haben, um Wöll zu schützen. Marc N.s Vater arbeitete bei der Bundeswehr und hatte seinem Sohn verbotenerweise interne Bundeswehr-Unterlagen über den Umgang mit Rechtsextremen weitergegeben. Auch der Vater kannte den Namen des laut seinem Sohn wahren Täters Marcel Wöll. Anwalt Waldschmidt soll gedroht haben, den Vater wegen dieser Dienstpflichtverletzung anzuzeigen, wenn Marc N. oder sein Vater gegen Wöll aussage.

Am 2. Mai 2006 nahm sich der Vater von Marc N. das Leben.
In einem Abschiedsbrief hieß es: "Die Tatsache, dass man mich erpresst, ist Beweis genug, dass mein Sohn unschuldig ist."
Über diese Erpressung schrieb er: "Um den Marcel zu retten, zerstören sie eine ganze Familie." Laut der Frankfurter Rundschau sagte Marc N. bei den Ermittlern aus, Waldschmidt habe ihn und seine Familie regelrecht erpresst.

Quelle: https://www.endstation-rechts.de/news/rechter-anwalt-freigesprochen.html

Was soll man davon halten?
Weil der Vater interne Unterlagen an den bedrohten Sohn weitergab (um ihn zu schützen) erpresst der Anwalt den Vater, der sich daraufhin das Leben nimmt?

Wer soll das glauben?
Was soll an einer Analyse „Umgang mit Rechtsextremen“ gefährlich sein?
Nein, der Vater hatte Internas die echten Sprengstoff enthielten und die bei Bekanntwerden richtigen Wirbel verursacht hätten.
Doch warum brachte sich der Vater dann um?
War er selbst involviert in eine Szene die hochgradig toxisch ist oder half man ihm beim Suizid ein wenig nach? [[hae]]

Außerdem werden jetzt zwei unterschiedliche Gründe für die Erpressung kolportiert.
Die Frankfurter Rundschau schreibt von dem Bestreben des Vaters sich an die Polizei zu wenden und das linke Portal erwähnt interne Bundeswehr-Unterlagen, welche (vermutlich) die berufliche Karriere an die Wand gefahren hätten.

Und das Schärfste:
Der Anwalt untersagt seinem Mandanten (bzw. dessen Vater) Beweise zu erbringen, welche die Unschuld des Mandanten bekräftigen könnten.
Das ist Bananenrepublik in ihrer vollen "Schönheit"! [[sauer]]

Auffällig, wie bei allen rechten Straftaten, ist:

Die Gefahr an „Verselbstmordung“ zu versterben ist in dieser Szene recht hoch.
Die staatliche Unterwanderung (führende NPD- und Szene Mitglieder sind nachrichtendienstliche Trojaner) ist bemerkenswert.
Dort wird es etwas befeuert, was ohne diese Unterstützung auf diesem Niveau nicht existieren würde.
Die Gerichte befällt in diesen Angelegenheiten fast durchgängig eine gewisse Müdigkeit.
Und die Nähe zur Organisierten Kriminalität (OK) ist auffällig, was sie ja schon bei den sogenannten Döner-Morden war.

Unter diesem Aspekt hatte linke Kritik durchaus eine gewisse Berechtigung, die jedoch offenbar gesteuert wird, um das künstliche Problem am Leben zu erhalten.
Die Bühnen-Show ist komplett durchorganisiert.

Wir können davon ausgehen, daß Stephan Ernst von diesen Dingen etwas mitbekam und um die dubiose Rolle des RA Waldschmidt wußte.
Hat er den Anwalt freiwillig gewählt oder wurde er ihm auf’s Auge gedrückt?

Mit Rückschau auf die Ereignisse von 2006 würde das Verhalten des Verdächtigen plausibel und ich verweise nochmals auf die sonderbare Suizid-Meldung des BKA.
Im „Erfolgsfall“ wäre der Lübcke Mord gelöst und die Antifa-Kreise würden Party feiern.

Daher: Die Bedrohungslage für Stephan Ernst bleibt nach wie vor hoch.

mfG
nereus


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