Mit Subventionen das gleiche Problem

Dieter, Samstag, 29.06.2019, 14:49 (vor 1734 Tagen) @ Olivia1845 Views

Hallo Olivia,

so wie von Dir geschildert sehe ich es auch.

Als Themenerweiterung: Zu Subventionen:
Wenn der Staat einen mit Subventionen ködern will (davon gibt es genug im unternehmerischen Bereich), dann ist Vorsicht angebracht. Schließlich soll man zu Handlungen verleitet werden, die man mit normalem Verstand nicht machen würde.
Dazu kommt, daß Subventionen mit extrem viel Verwaltungsaufwand/Dokumentation/Verpflichtungen innerhalb des Betriebes verbunden sind, sodaß sie die Überlegungen zusätzlich unattraktiv machen.
Also ich habe immer einen großen Bogen um Subventionen gemacht und war der Meinung, meine Zeit mit derartigem nicht zu verplämpern.

Das gleiche gilt auch im priv. Bereich oder im Bereich von Immobilien. Auch hier gibt es reichlich Möglichkeiten beim Staat abzugreifen, aber die damit verbundenen Auflagen sind nichts für mich. Also verzichte ich.

Steuerlich bin ich ausbildungsmäßig ein wenig vorbelastet, sodaß ich als kreativer Mensch gewohnt bin, dem Steuerberater konzeptionelle Vorgaben zu geben, diese zu besprechen und dessen Büro dann die Arbeit erledigen zu lassen.
(Ich zahle übrigens im Einklang mit unseren Gesetzen seit mind. 10 Jahren keine Est mehr, obwohl ich weder von der Substanz noch von Vers.-Leistungen oder staatl. Leistungen lebe). Von daher ist mir meine unbeschr. Steuerpflicht in Deutschland recht wichtig, statt in Portugal, da ich mich im dt. Steuerrecht deutlich besser auskenne.

Mit Anwälten habe ich wenig zu tun, mit Gerichtsverfahren ohnehin. Da ich der ganzen Zunft nicht traue incl. den Richtern und versuche meistens mit Erfolg alles im Vorfeld zu regeln. Pro Jahrzehnt habe ich ca. eine gerichtliche Auseinandersetzung gehabt, eher mit Verwaltungen als mit Kunden oder Lieferanten.
Das einzige was ich mir zusätzlich gewünscht hätte, wäre eine gut funktionierende Truppe, die Geld eintreiben würde, nachdem Vollstreckungsbescheide ausgestellt wurden. Eine funktionierende und willige Staatsanwaltschaft bei Betrügereien seitens von Kunden habe ich allerdings auch des öfteren vermißt. Bei Belangen, die die öffentliche Ordnung nicht bettrifft, sondern nur zum finanziellem Nachteil eines Unternehmers ist, ist die Staatsanwaltschaft doch recht nachlässig, bzw. findet die Angelegenheit für unerheblich. So zumindest meine Erfahrung.

Gruß Dieter


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