Wenn es gewollt wäre, würde es eine Lösung dafür geben!

Ciliegia, Dienstag, 25.06.2019, 18:00 (vor 1739 Tagen) @ LLF1184 Views

Hallo LLF, hallo Forum,

b) Beschränkung der Amtszeit der Abgeordneten auf max. zwei Wahlperioden.
(Begründung wie oben). Ich halte es für zumutbar, dass Abgeordnete nach
spätestens acht Jahren wieder in ihren ursprünglichen Beruf zurückkehren!


Nach acht Jahren fachfremder Tätigkeit oder nach dem 50. Lebensjahr sind
Ärzte, Informatiker oder Ingenieure nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt
vermittelbar. Unternehmer betrachten ja schon eine einjährige Babypause
als Karrierekiller und wollen deshalb keine Frauen einstellen.

Konsequent weitergedacht müssten Abgeordnete dann mit 53 Jahren in den
Ruhestand gehen können.

Das ist zwar ein Argument, aber kein wirklicher Grund. Denn wenn es gewollt wäre, dass die Abgeordneten nur max. zwei Wahlperioden im Amt wären, dann würde man auch für die "Anschlussverwendung" eine Lösung finden. Notfalls eben auf Parteienebene - wofür gibt es denn diese ganzen "parteinahen Stiftungen"?

Zumal ich aus einer zweimaligen Wahl kein Recht ableite, auch ein drittes oder viertes Mal gewählt zu werden. Einmal Abgeordneter - immer Abgeordneter? Nein danke!

Viele Grüße Ciliegia.


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