Ich hab' da auch ein paar Ideen:

Ciliegia, Dienstag, 25.06.2019, 00:48 (vor 1766 Tagen) @ Dieter1504 Views

Hallo Dieter, hallo Forum,

Deinen Vorschlag halte ich für utopisch und nicht umsetzbar.

Es ist klar, dass sich etwas ändern muss, aber das Wahlrecht - weitgehend - an die finanzielle Leistungsfähigkeit zu knüpfen, ist in meinen Augen der falsche Weg. Ich habe mir dazu auch schon lange den Kopf zerbrochen und bisher noch keine "Musterlösung" gefunden. Aber ein paar Ideen habe ich schon, und die stelle ich hier gerne zur Diskussion...

Einfacher und schneller umsetzbar halte ich z.B. folgende Maßnahmen:

a) Beschränkung der Amtszeit der Regierungsmitglieder aus maximal zwei Wahlperioden. Sprich: Wiederwahl ist einmal zulässig, dann ist man 'raus. Beim Bundespräsidenten haben wir's ja schon, aber der hat ja eher repräsentative Aufgaben. Aber wenn ein/e Bundeskanzler/in oder ein/e Ministerpräsident/in nur max. einmal wiedergewählt werden könnte, dann wäre schon viel gewonnen, denn dann müssten sich die Personen an der Spitze durchaus Gedanken über fähige Leute in der zweiten Reihe machen. Bei Kohl und Merkel war m.E. nach acht Jahren "die Luft 'raus", Schröder hatte eh' nur sieben Jahre. Bei den "langgedienten" Ministerpräsident/innen (und auch bei Minister/innen) sehe ich das ähnlich...

b) Beschränkung der Amtszeit der Abgeordneten auf max. zwei Wahlperioden. (Begründung wie oben). Ich halte es für zumutbar, dass Abgeordnete nach spätestens acht Jahren wieder in ihren ursprünglichen Beruf zurückkehren!

c) Senkung der 5%-Hürde auf eine 3%-Hürde. Das bringt mehr Vielfalt in die Parlamente und zwingt daher zur Zusammenarbeit und zu Kompromissen.

d) Vergabe der Abgeordnetensitze (Bundestag und Landtage) nach Proporz INKLUSIVE der Nichtwähler. D.h., bei einer Wahlbeteiligung von z.B. 60 Prozent werden 60 Prozent der Sitze gemäß des Wahlergebnisses besetzt. Und die 40 Prozent werden "treuhänderisch" verwaltet. Vielleicht durch einen Bürgerkonvent oder - wie hier auch schon vorgeschlagen - durch ausgeloste Mitbürger/innen (anhand der SV-Nummern).

Etwas Änliches gibt es ja schon bei den sogenannten "Bürgergutachten": Dort werden zufällig ausgewählte Bürger/innen einer Gemeinde zusammengerufen, um über eine bestimmte Sache zu beraten und zu entscheiden. In den ersten Treffen werden die Bürger/innen von Fachleuten in allen Facetten in die Thematik eingeführt, damit sie verstehen, worum es geht. Und danach werden - nach intensiven, moderierten Diskussionen - die Entscheidungen getroffen. Die heute - leider! - meistens (noch) nicht bindend sind, sondern nur eine Empfehlung sind.

...ach ja, man wird ja noch träumen dürfen...

Viele Grüße, Ciliegia.


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