Wahlrecht und Geldbesitz

Mausebär, Montag, 24.06.2019, 17:31 (vor 1765 Tagen) @ Falkenauge1710 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 24.06.2019, 17:34

Hallo Allerseits,

nach unserem Verstaendnis von Demokratie vielleicht nicht, aber in der roemischen Republik war das durchaus so. In den Senat konntest du auch nur mit einem, vom Censor festgestellten, Vermoegen kommen (soweit ich mich erinnere, 250.000 Denare, ca 1 Tonne Silber).
Und das Dreiklassenwahlrecht in Preussen (bis 1918!!!) bezieht sich auf die Steuerleistung des Waehlers.

Ich selbst finde den Gedanken, dass die zahlenmaessig staerkeren NettoleistungsEMPFAENGER ueber die Wahlen die Verwendung und Hoehe der Steuergelder bestimmen, zumindest eigenartig

viele Gruesse,

Mausebaer


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