Vorschlag zur Änderung des Bundestags-Wahlrechts.

Dieter, Montag, 24.06.2019, 15:50 (vor 1767 Tagen)2397 Views

Hallo,


Vorschlag zur Änderung des Bundestags-Wahlrechts.

Wahlen sollten keine gesellschaftliche Verpflichtung sein, sondern als Privileg verstanden werden.

Will man eine gesellschaftliche Entwicklung vorantreiben, die mit mehr Wohlstand aller zusammenfällt dann kommt man nicht umhin, das derzeitige Wahlrecht zu ändern, vor allem auf Ebene der Bundestagswahlen, ggf. auch der Europawahlen auf europ. Ebene.

Wie ist das zu verstehen: Meines Erachtens sollte das aktive Wahlrecht nur von Personen ausgeübt werden können, die einen positiven (finanziellen?) Beitrag für die Gesellschaft leisten. Also bei denen die komplette Liste der direkten und indirekten Steuern sowie der Sozialabgabenlast höher ist als deren direkte Staatssubventionen in Form von Sozialleistungen, Kindergeld, Subventionen aus Energien-Gesetzen, Firmensubventionen, Renten usw. , jährlich vom Finanzamt oder einer anderen Behörde zu bescheinigen.
Unentgeldliche Leistungen für die Gesellschaft sollten dabei berücksichtigt werden wie Kindererziehung, unentgeldliche Arbeitsleistung für soz. Einrichtungen, Kranken/Altenpflege usw. , bei Wehrpflicht auch derartiges (gibt es z.Zt. ja nicht).

Problematisch ist die Berechnung bei indirekten Staatssubventionen, z.B. wenn ein Landwirt 100.000 Pacht pro Jahr vom Betreiber bekommt, damit dort eine Windkraftanlage installiert wird. Er aber bei normaler landw. Produktion bei der Fläche nur einen Ertrag von ggf. 5.000 Euro hätte, also die staatl. Subvention vom Betreiber z.T. an den Verpächter weitergereicht wird. Oder der Wohnungsmarkt: Ich bin davon überzeugt, daß die Mieten niedriger wären, gäbe es das Wohngeld nicht. Es ist folglich etwas komplizierter zu berechnen und nicht immer gerecht. Aber Gerechtigkeit war noch nie die Domäne des Staates - siehe Steuergesetzgebung, siehe "Rechtsstaatlichkeit" insgesamt.

Meine Überlegungen würden bedeuten, daß die Mehrheit von HartzIVern, Studenten, Auszubildenden, Rentnern, etliche Arbeitnehmer auch viele Unternehmer nicht wahlberechtigt wären. Vermutlich wären auch alle dt. Arbeitnehmer bei den EU-Behörden nicht wahlberechtigt. usw. usw.

Beim passiven Wahlrecht sollte nicht ein Mindestalter genommen werden, sondern die Tatsache, ob Bewerber für eine Abgeordneten-Tätigkeit über mind. 10? Jahre positive Nettoleistungen vorweisen können.

Was haltet Ihr davon, auch wenn deren Realisierung die Interessen der Mehrheit nicht wiederspiegelt? Aber die Mehrheit irrt bekanntlich.
Auch sind obige Gedanken nicht ausgegoren und mit Sicherheit ausbaufähig, ob ausbauwürdig müssen andere beurteilen.

Gruß Dieter


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