Ja, und zwar mit der Verschuldung der anderen Unternehmer

Mephistopheles, Sonntag, 23.06.2019, 14:51 (vor 1767 Tagen) @ Silke2198 Views

Lieber M.S.

Und wenn es dein Opa, Oldi oder Onkel war, der die Verschuldung früher
eingegangen oder anderen aufgezwungen hatte.
JEDER Unternehmer haftet, so wie jedes Lebewesen (Unternehmer in eigener
Sache) haftet und zum Termin die Sanktion erfährt, wenn es nicht das
"gemusste" hat (Urschuldphänomen).
Die schlauen und mächtigen (Potenz) Unternehmer wälzen diese Haftung
aber ab (dafür gibt es Berater und Anwaltskanzleien oder eben Waffen und
Worte).
Der Löwe frisst den Ochsen.

Kleines Gedankenexperiment:

10 Unternehmen starten mit jeweils 100.000 DM Verschuldung. Also insgesamt 1 Mio Geld im Markt.

Nach 10 Jahren sind noch 3 Unternehmen übrig, eines davon mit einem bilanziellem Wert von 800.000, eines mit einem Wert von 150.000, eines mit einem Wert von 50.000 (Pleite wahrscheinlich nächstes Geschäftsjahr). Die anderen 7 Unternehmen wurden abgewickelt. Die Schulden sind aber in voller Höhe noch vorhanden und müssen bei den abgewickelten Unernehmen entweder aus dem Privatvermögen oder aus der Sozialkasse getilgt werden.

Gruß Mephisopheles


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