Beschäftige dich mal mit "Durchgriffshaftung" - Davor sind bisher nur ANGESTELLTE Manager "sicher" - Sehr zu unrecht!

Olivia, Sonntag, 23.06.2019, 11:58 (vor 1741 Tagen) @ Falkenauge2310 Views

Die allermeisten Unternehmen sind Kapitalgesellschaften, bei denen auch
die Unternehmer-Manager und die Eigentümer nicht mit ihrem Privatvermögen
haften und ihre Einlagen längst zehn-, hundertfach herausgeholt haben.
Die private Haftung aller Beteiligter lässt sich also ausschließen, wenn
man will.

...........

Nicht richtig! - Beschäftige Dich mit dem Konstrukt der "Durchgriffshaftung".

Sehr zu meinem Bedauern wird das noch nicht bei den ganzen "TOP"-Manager, die ANGESTELLTE sind, praktiziert.

Den Firmen würde es erheblich besser gehen, wenn das Prinzip auch für angestellte Top-Manager gelten würde. Vielleicht gibt es dann aber bald niemanden mehr, der die Verantwortung für so etwas übernehmen möchte. Siehe Politiker.... die sind ja auch für nichts verantwortlich. Die Pension bekommen die immer.

Ein geschäftsführender Gesellschafter nicht, wenn er "Fehler" macht.

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