Falsch!

Mephistopheles, Sonntag, 23.06.2019, 10:52 (vor 1768 Tagen) @ Falkenauge2355 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Sonntag, 23.06.2019, 11:20

Was ist das für eine Unlogik, aus der Haftung kleinerer Unternehmer mit
ihrem Privatvermögen das Recht herzuleiten, den ganzen Gewinn in die
private Tasche fließen zu lassen.

Den größten Teil des Gewinns (das Zig-Fache!) beziehen die Arbeitnehmer in Form von Arbeitslohn, obwohl sie nichts zum Unternehmen beigetragen haben.
Die sollen erst mal für ihren Arbeitsplatz bezahlen! Und zwar mehrere Jahresgehälter! Schließlich bekommen sie Arbeitslohn als Gewinnanteil. Löhne mindern das Eigenkapital.
Es wäre nur gerecht, wenn man bei einer Eigenkapialrendite von 5% erwartet, dass ein Arbeitnehmer das 20fache des Jahresverdiensts als Kapital einbringt. In einem besonders renditeträchtigen Unternehmen hat der Arbeitnehmer dann eben Glück gehabt, wenn er mehr als 5% seiner Kapitaleinlage als Arbeitsohnn bezieht.

Der Gesetzgeber sollte festlegen, dass, wer nicht haftet und kein eigenes Kapital beiträgt, keinen Anspruch auf Arbeitslohn hat!

Gruß Mephistopheles


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