Haftung

Falkenauge, Sonntag, 23.06.2019, 10:38 (vor 1741 Tagen) @ Mephistopheles2310 Views

Ich bin voll deiner Meinung. Die Haftung darf nicht am Unternehmer hängen
bleiben, sondern selbstverständlich sind die Arbeitnehmer, die ja
schließlich ihr Einkommen aus dem Unternehmen beziehen, voll mit ihrem
gesamten Privatvermögen in die Haftung miteinzubeziehen.

In eine solche einschränkende Richtung urteilte 1979 auch das
Bundesverfassungsgericht:
„Soweit es um die Funktion des Eigentums als Element der Sicherung

der

persönlichen Freiheit des Einzelnen geht, genießt dieses einen

besonderen

Schutz. … Dagegen ist die Befugnis des Gesetzgebers zu Inhalts- und
Schrankenbestimmungen umso weiter, je mehr das Eigentumsobjekt in einem
sozialen Bezug und einer sozialen Funktion steht.“
Vgl. näher, wie schon unten,

hier.

Gruß Mephistopheles

Die allermeisten Unternehmen sind Kapitalgesellschaften, bei denen auch die Unternehmer-Manager und die Eigentümer nicht mit ihrem Privatvermögen haften und ihre Einlagen längst zehn-, hundertfach herausgeholt haben.
Die private Haftung aller Beteiligter lässt sich also ausschließen, wenn man will.
Was ist das für eine Unlogik, aus der Haftung kleinerer Unternehmer mit ihrem Privatvermögen das Recht herzuleiten, den ganzen Gewinn in die private Tasche fließen zu lassen.


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