Urschuld von Lebewesen (dissipative Strukturen) = Entropiereduktion/Vermögensaufbau/Informationszunahme und -weitergabe

Silke, Freitag, 21.06.2019, 12:17 (vor 1743 Tagen) @ Naclador2901 Views
bearbeitet von Silke, Freitag, 21.06.2019, 13:15

Lieber Naclador,

eine vollständige Antwort wäre jetzt noch zu umfangreich, verwirrend und zu verfrüht.
Darum hier erst nur meine konzeptuelle Kurzantwort.
Der Rest folgt später, indem das Urschuldphänomen umfänglich erklärt wird, auch im Vergleich zu anderen Schuldverhältnissen wie deiner Kontraktschuld.

Im debitistischen Erklärungsmodell gehen bei einem Schuldverhältnis zwei Systeme unter Zwang eine Beziehung ein, bei der beide gegeneinander je eine Verbindlichkeit und eine Forderung aufbauen und halten, bis das Schuldverhältnis durch gegenseitige Tilgung oder durch Fallieren eines Beteiligten endet.
("Freiwilligkeit" gibt es bei Schuldverhältnissen nicht, diese wird nur simuliert)

GRUNDANNAHMEN
Urschuld ="leben müssen" = das urschuldige System muss alles tun für seine Entropiereduktion/Vermögensaufbau =Informationszunahme, -speicherung und -weitergabe im übergeordneten System.

Urschuldner = lebendes System (dissipativ, informativ), das sich Exergie (freie und stärker ordnende und informative Energie) verschaffen und Anergie (nicht mehr so freie und nicht mehr so stark ordnende und informative und Arbeit verrichten könnende Energie) exportieren muss (z.B. die berühmte Abwärme in der Thermodynamik).
Dabei erhöht das lebende System seine eigene Ordnung, seinen Informationsgehalt, sein Vermögen, seine Komplexität und verteidigt diese (Urschuld bedienbar halten durch Lebensprozesse wie Stoff-, Energie- und Informationsaustausch mit dem Umfeld, indem Potentialverleihungen genutzt werden)

Urgläubiger = weiss ich noch nicht sicher...
Möglichkeit 1: Potentialverleihende Strukturen, die Lebensprozesse ermöglichen = lebensfreundliche Umgebung des Lebewesens, z.B. die Sonne?
Was hat denn aber die Sonne davon, dass wir Lebewesen auf der Erde wachsen und gedeihen? Informations-/Ordnungszuwachs im Sonnensystem (wenn auch nicht so wahnsinnig viel)! Nutzen-Kostenverhältnis ist noch sehr asymmetrisch.
Möglichkeit 2: auch das Lebewesen, also der Teil davon, der für die Bereitstellung von Potential verantwortlich ist (aufgebaute Muckis und Hirnschmalz).
@dottore hat das früher in Körper und Geist unterteilt. Das ist IMHO nicht richtig, weil mit beiden gemeinsam verschuldet und entschuldet wird.

Schuldentilgungsmittel = ordnungschaffende, informationserhöhende Phänomene = Exergie

Zins = notwendige Bemühungen des Schuldners, den Zustand "Leben" zu erhalten durch Anstrengungen zur ständigen Bedürfnisbefriedigung (essen, trinken, atmen, schützen usw.) damit er immer weiter leben kann =weiter urschuldig sein kann = weiter Dissipation,Informations-/Vermögens/Komplexitätszunahme betreiben kann. Das ist die immer weitere Finanzierung = Grenzausweitung

Tod = Unvermögen eines lebenden Systems, seine Urschuld weiter bedienbar zu halten (die Idee von der Tilgung der Urschuld per Tod ist falsch). Der Gläubiger muss die Schuld ausbuchen (dieses Lebewesen betreibt keine Dissipation mehr) und darf daran selbst nicht fallieren (er hat Eigenkapital eingesetzt und verloren). Ein Nachschuldner kann erben (Schuld+Vermögen).

systemfremde Nachschuldner = Systeme, die von Urschuldnern verschuldet werden, indem ihnen Schuldentilgungsmittel weggenommen werden. Die Nachschuldner müssen entweder selbst Nachschuldner finden um ihre Bilanz auszugleichen oder überschuldet fallieren.

nach kommende systemzugehörige Nachschuldner = Systeme, die vor allem das Vermögen, die Information, die Komplexität verliehen bekommen um selbst lebende Systeme zu werden und zu bleiben - z.B. unsere Kinder und Kindeskinder (durch uns verschuldet aber auch vermögend gemacht).

Wenn Urschuld nicht tilgbar ist, dann ist
sie auch nicht übertragbar.

Ich hatte später korrigiert, dass die Urschuld eines Lebewesens durch sein Leben über jeden nächsten Moment getilgt wird. Ein Schuldverhältnis endet mit Ende einer Zeiteinheit. Ein folgendes wird eingegangen um nach der nächsten Zeiteinheit beendet zu sein.
Urschuld = eine Zeiteinheit leben
Tilgung = diese Zeiteinheit gelebt zu haben.

Wenn wir uns auf Kosten anderer refinanzieren
(und das müssen wir ja), dann übertragen wir nicht unsere Urschuld, die
bleibt bestehen. Wir drücken nur unseren Nachschuldnern weitere Schulden
auf, und der falliert dann (Schwein) oder nicht (Apfelbaum).

Nachschuldner werden zusätzlich verschuldet während wir dadurch unsere Schuld reduzieren.
Ein Schwein ist ein urschuldiges Lebewesen - es muss leben und dafür ausreichend vermögend sein.
Ich habe mehr Vermögen aufgebaut als das Schwein, weil ich gelernt habe, Schweine mit Waffen zu jagen (sie zu verschulden). Hat das Schwein nicht ausreichend Vermögen aufgebaut (schnell genug zur Flucht) war es das - ich überschulde es und verwerte seine Konkursmasse, indem ich es esse.

Ich wusste zu diesem Zeitpunkt noch nicht, was die Schuld von einem
Lebewesen ist
- sein Leben zu erhalten, indem immer weiter eine
Finanzierung bewirkt wird.


Hm. Wenn ich diese Sichtweise auf eine Kontraktschuld übertrage, dann
hieße das: Ich schulde nicht die Rückzahlung des Geldes, sondern meine
Schuld besteht darin, nicht pleite zu gehen. Das ist aber falsch, weil ich
eine Kontraktschuld durch Schuldendienst wieder loswerden kann.

Das erkläre ich später ausführlicher.
Die Beschreibung ist übertragbar auf jedes Schuldverhältnis.

Ich gebe zu, dass wir bei der Urschuld vermutlich diese Sichtweise
einnehmen könnten, ohne dass es einen Schaden nach sich zieht, weil wir
die Urschuld ja nicht tilgen können. Ich sehe aber auch keinen direkten
Vorteil aus dieser Betrachtungsweise.

Urschuldtilgung = lebendig bleiben.
Das ist wichtig zu verstehen oder wenn es falsch ist zu falsifizieren.
Ich bin überzeugt, dass es richtig ist.

Das "wie" ist aber etwas anderes als das "wozu", wie beim Geld auch.
Sich alles verschaffen, was man zum überleben braucht ist etwas anderes,
als das „verleben der Zeit" (Vermögensverteidigung per Verbrauch).


Ja? Inwiefern denn?

Verschaffen und Verbrauchen sind verschiedene Phänomene.
Ersteres verbraucht Potential, zweiteres führt zu weiterer Potentialverleihung.
Bin ich zu unfähig, durch mein Verschaffen zu den jeweiligen Terminen genügend zum Verbrauchen bereit zu stellen, dann falliere ich.

Das ist immer noch nicht "laufend" und ich habe mir nicht

widersprochen,

sondern dem "Ich weiss es noch nicht" ein "jetzt (nach hartem Nachlesen

und

Nachdenken) weiss ich es" nachgeschoben.


Na ja, ein Vorbehalt habe ich bei Deinem ersten Beitrag nicht erkennen
können. Das hast Du schon so als gesetzt angenommen. Aber gut, das ist ja
jetzt auch nebensächlich, ich verstehe ja jetzt, was Du meinst.

Ok.

Im Fokus einer debitistischen Betrachtungsweise muss nun einmal die
Urschuld stehen, weil man erst mit deren Verständnis sich dann auch

z.B.

dem Begriff "Nutzen" richtig und sinnvoll nähern kann, der in der
Literatur und im Inter-Netz in Bezug auf den Ausgangsgedanken unserer
Diskussion unzureichend erklärt wird.
Ohne Urschuld kein Nutzen.


Das sehe ich auch so. Ein Nutzen muss letztlich immer auf die Urschuld von
irgend jemandem zurück gehen (nicht zwingend auf die eigene).

Ich bin Urschuldner. Andere Lebewesen auch.

Na, dann lass uns die Definitionen mal durchsehen.

Der
Krünitz
dazu:

Nutzen, oder nützen, ein Zeitwort, welches in doppelter Gestalt
üblich ist.
I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben.
1. Brauchbar seyn, als ein Mittel zur Erreichung der bestimmten

Absicht,

oder einer Absicht überhaupt, gebraucht werden können.


Das ist schon recht gut und passt zu dem, was ich gesagt hatte. Etwas hat
einen Nutzen, wenn es für einen Zweck, also zur Erreichung einer Absicht,
geeignet ist.

Wo ist dann der Unterschied zwischen Nutzen und Wert?

2. Nutzen bringen, den Zustand eines Dinges oder einer Person bey
gehörigem Gebrauche vollkommner machen. Das kann dir viel nützen.


Ist letztlich ein Sonderfall von 1.

Einem Lebewesen das weiterleben zu ermöglichen ist für das Lebewesen nutzbringend und wertvoll.

1. Der Gebrauch einer Sache oder eines Dinges, die Anwendung desselben,
als eines Mittels zur Erreichung einer Absicht. Zu was Nutzen? zu

welchem

Gebrauche?


Heute würde man wohl von "Benutzung" sprechen. Das hatte ich nicht
gemeint.

Etwas nutzvolles führt zu Wertzuwachs.

2. Diejenige Eigenschaft eines Dinges, da es genutzt, d. i. als ein
Mittel zur Erreichung einer Absicht, und in engerer Bedeutung, als ein
Mittel zur Verbesserung unsers Zustandes gebraucht werden kann. Die

Sache

hat einen großen Nutzen.[/b]


Da sehe ich nicht den Unterschied zu 1. Wenn "einen Nutzen haben"
bedeutet, dass etwas für einen Zweck geeignet ist, dann beschreibt
"Nutzen" selbstvertändlich die Eigenschaft, zur Erreichung einer Absicht
geeignet zu sein.

VERBESSERUNG UNSERES ZUSTANDES.
Dabei muss man nur definieren: Verbesserung in Bezug auf was?
In Bezug auf die Urschuld: überlebensfähiger werden.

Nur den Nutzen von etwas haben oder genießen.
c) Der Ertrag. Der Nutzen des Landgutes beträgt tausend Thaler, dessen
Ertrag bey gehöriger Bearbeitung.


Das ist alles ein "realisierter" Nutzen, im Gegensatz zum potentiellen
Nutzen, den ich unter dem Begriff "Nutzen" verstanden wissen wollte.

Es sind unscharfe und unzureichende Definitionen.

Dem Rest deines Posting stimme ich auch zu.

Wenn Du so wie jetzt im Dialog mit mir schreibst und nicht an meinen
Beiträgen vorbei, ist ja auch alles bestens.

Das werde ich machen.

Liebe Grüße
Silke


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