Das ist ein wichtiger Beitrag und weist auf ein Problem hin, das (bewusst?) übersehen wird.

Mephistopheles, Samstag, 15.06.2019, 10:21 (vor 1767 Tagen) @ Rain2557 Views

Ihr Lieben,

nach Art 79 GG, der Ewigkeitsgarantie dürfen Art 1, Art. 20
(Widerstandsrecht) und der Föderalismus nicht aufgehoben oder geändert
werden.

Muss man aber auch nicht, man besetzt schlichtweg das
Bundesverfassungsgericht mit eigenen Spießgesellen und diese nehmen
entsprechende Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht an.

Oder man schließt einen EU-Vertrag, z.B. den Lissabonvertrag, der das GG
in wesentlichen Teilen außer Kraft setzt.

Oder man handelt einfach gegen das GG, so z.B. aktuell in der
Rechtsprechung mit dem Zweiklassenstrafrecht für Deutsche und Migranten.
Bis das BVerfG angerufen werden kann, fließt viel Wasser den Rhein
hinunter, bis dahin haben sich die Leute dran gewöhnt.

Ich bin nicht der Ansicht, daß die Antifa strukturlos ist. Dagegen
spricht die einheitliche Kleidung, die einheitliche Taktik, die Geldflüsse
nur aus einer Richtung.

Inzwischen ist Deutschland systemisch vollständig defekt. Ich warte nur
noch auf einen grünen Kanzler, dann können wir abwickeln.


Beste Grüsse

Rain

Die Worte bleiben dieselben, sie werden nur völlig anders umgedeutet, wie sie ursprünglich zu verstehen waren.

Gruß Mephistopheles


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