Ewigkeitsgarantie

Rain, Freitag, 14.06.2019, 15:07 (vor 1750 Tagen) @ Mephistopheles3273 Views

Ihr Lieben,

nach Art 79 GG, der Ewigkeitsgarantie dürfen Art 1, Art. 20 (Widerstandsrecht) und der Föderalismus nicht aufgehoben oder geändert werden.

Muss man aber auch nicht, man besetzt schlichtweg das Bundesverfassungsgericht mit eigenen Spießgesellen und diese nehmen entsprechende Verfassungsbeschwerden ohne Begründung nicht an.

Oder man schließt einen EU-Vertrag, z.B. den Lissabonvertrag, der das GG in wesentlichen Teilen außer Kraft setzt.

Oder man handelt einfach gegen das GG, so z.B. aktuell in der Rechtsprechung mit dem Zweiklassenstrafrecht für Deutsche und Migranten. Bis das BVerfG angerufen werden kann, fließt viel Wasser den Rhein hinunter, bis dahin haben sich die Leute dran gewöhnt.

Ich bin nicht der Ansicht, daß die Antifa strukturlos ist. Dagegen spricht die einheitliche Kleidung, die einheitliche Taktik, die Geldflüsse nur aus einer Richtung.

Inzwischen ist Deutschland systemisch vollständig defekt. Ich warte nur noch auf einen grünen Kanzler, dann können wir abwickeln.


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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