Die Hintergründe sind (mir) unbekannt.

Dieter, Mittwoch, 12.06.2019, 09:11 (vor 1770 Tagen) @ Uwe2716 Views

Hallo Uwe,

ich kannte nur die Fotos aus dem von mir verlinktem Artikel und frage mich, wieso jemand ein Gebäude 20 Jahre ungenutzt und ohne Erträge hält, zumal dieser Zustand mit erheblichen jährlichen Kosten verbunden ist.

Vermutlich hatte der Eigentümer des Gebäudes etwas vor, was die Verwaltung nicht genehmigte, also Abriß und Neubau, oder eine andere Form der Sanierung? Da kann ich nur mutmaßen. Wenn es so war, kann es schon mal vorkommen, daß man als Eigentümer patzig wird.
Allerdings muß der Eigentümer dafür sorgen, daß von seinem Grundstück keine Gefahr des öffentlichen Raumes ausgeht, zumal bei mutwilliger Pflichtverletzung auch keine Haftpflichtvers. eintritt. Insofern kann ich mir vorstellen, daß der Eigentümer spätestens nach Aufforderung der Verwaltung entspr. Sicherungsmaßnahmen ergriffen hat.

Liegt bei so einem Objekt ggf. ein langjähriger Streit zwischen Eigentümer und Verwaltung vor, der jetzt mit dem Instrument der Enteignung gelöst wird? Trägt ggf. die Verwaltung eine erhebliche Mitschuld? Und falls es so ist, dann kann so eine Ruine tatsächlich als mahnendes Beispiel stehen.
- nur, die Hintergründe kenne ich nicht. Nach meiner Erfahrung mit Baubehörden, beteiligten Verwaltungen und Ratsmitgliedern kann ich mir so manches vorstellen.

Gruß Dieter


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