Die Wissenschaft in der Bundesrepublik war nie frei.

Revoluzzer, Freitag, 07.06.2019, 14:34 (vor 1747 Tagen) @ Habakuk3066 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 07.06.2019, 14:41

§ 1 Hochschulgesetz BW, analog überall zu finden:

(1), Satz 1: "Die Hochschulen dienen entsprechend ihrer Aufgabenstellung der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat."

Hört sich zunächst gut an, aber was "freiheitlich, demokratisch, sozial und ein Rechtsstaat" ist, definiert der Staat selbst und kann entsprechend zur Ausgrenzung und Kündigung benutzt werden (man denke an den Umgang mit der AfD, aber auch darüber hinaus ist die geistig-kulturelle Ausrichtung gerade der sozialwissenschaftlichen Forschung auf den Mainstream des staatlich Gewollten enorm).

Weiter Absatz 4:

"4) Die Hochschulen fördern die Chancengleichheit von Frauen und Männern und berücksichtigen die Vielfalt ihrer Mitglieder und Angehörigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; sie tragen insbesondere dafür Sorge, dass alle Mitglieder und Angehörigen unabhängig von der Herkunft und der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder der Religion und Weltanschauung gleichberechtigt an der Forschung, der Lehre, dem Studium und der Weiterbildung im Rahmen ihrer Aufgaben, Rechte und Pflichten innerhalb der Hochschule teilhaben können. Die Hochschulen werben im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit bei den an der Hochschule unterrepräsentierten Bevölkerungsgruppen für die Aufnahme eines Studiums. Sie fördern die Integration ausländischer Studierender, die einen Studienabschluss in Baden-Württemberg anstreben."

Ein Professor oder wissenschaftlicher Mitarbeiter, der diese Ziele nicht aktiv fördert, begeht ein Dienstvergehen (Beamtenstatus bedroht!) Schon Passivität ist unzulässig.

Was mit wissenschaftlichen Ergebnissen oder deren Autoren geschieht, die beweisen würden, dass diese Ziele der Gesellschaft schaden, ergibt sich von selbst. Menschen, die vielleicht von Erfahrungen oder ihrem Charakter her die Unterschiedlichkeit der Geschlechter fördern wollen, müssen in ihrer Hochschul- und Forschungstätigkeit das Gegenteil tun. Welche Selektionswirkung sich daraus auf die Gesamtorganisation ergibt, ist klar, denn so eine Schizophrenie kann keiner aushalten.

Ich erinnere mich an Hochschulordnungen, in denen die Hochschule und damit auch die "Forschung" sogar auf die Förderung der Europäischen Einheit oder des europäischen Bundesstaats (!) verpflichtet wurde.

Dass unsere "Forschung" keinen Pfifferling mehr wert ist, ergibt sich von selbst, denn systematisch wird die Grundvoraussetzung von Forschung - Freiheit und Kreativität - ausgehebelt: Nur "Gutmenschen" können sich in diesen Strukturen behaupten. Und ob Menschen, die sich dadurch auszeichnen, die Werte und Vorstellungen der Gesellschaft zu verinnerlichen, jene sind, die grundlegende Innovation und Veränderung hervorbringen, darf man mehr als bezweifeln.

Herauskommen, und das entspricht dem empirischen Befund, aus so einem System keine Basisinnovationen, sondern bestenfalls Verbesserungsinnovationen (oder gleich nur Irrelevantes) - also die Fortschreibung des Bestehenden.

Als nächstes werden die Hochschulen wahrscheinlich noch auf "Klimaschutz" verpflichtet - und das meine ich nicht als Ironie.

Revo.


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