Bei einer Währungsreform hat der Gesetzgeber Gestaltungsspielraum
Als Beispiel möge die Reform '48 mit ihren unterschiedlichen Umtauschraten und Mengen dienen. Forderungen, die vor allem bilanztechnische Relevanz haben, und die Geldmenge einer abgeschafften Währung betreffen ... was glaubst du werden die machen? Ausbuchen, streichen, vergessen ... per Gesetzesakt.
Grüße