Vielen Dank für die Info ... mkT

igelei, Lammd des Stasi2.0-Rollcommanders, Samstag, 01.06.2019, 21:35 (vor 1762 Tagen) @ Dionysos3236 Views
bearbeitet von unbekannt, Samstag, 01.06.2019, 21:56

Hallo Igelei,

ja, jede PV Anlage, praktisch ab 0 kW. Gemäß neuer Vorschriften vom
Januar 2019 und April 2019 ist man selbst als Betreiber einer häuslichen
Inselanlage, die keinerlei Verbindung zum öffentlichen Netz besitzt,
verpflichtet dies beim örtlichen EVU und der BNA anzuzeigen. Ich empfinde
das als einen Eingriff in die persönliche Freiheit. DDR 2.0 eben. Aber
wie heißt es so schön, wo kein Richter …

Das ist alles so absurd, es wird bestimmt zu Novellierungen kommen.

Wohl wahr. Ich hab allerdings mal bei der Bundesnetzagentur gesucht, nach deren Webseiten ist aktuell die Marktstammdatenverordnung vom November 2018.

http://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/index.html

Dabei interessant, was nicht registriert werden muss:

http://www.gesetze-im-internet.de/mastrv/__5.html

Und nicht registrieren ist eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe der Geldbuße hab ich noch nicht gefunden. Und die Frist ist wohl der 31.1.21, wenn ich den ganzen Gesetzesmüll richtig verstanden hab.

Edit: Die Frage wäre, was ist ein Stromnetz. Wenn ich im Haus die PV als Inselanlage ohne Verbindung zum öffentlichen Netz betreibe, ist das dann auch ein Stromnetz?

MfG
igelei


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