Nein, das ist anders

sensortimecom ⌂, Freitag, 31.05.2019, 11:28 (vor 1793 Tagen) @ SevenSamurai1384 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 31.05.2019, 11:42

Es geht bloss darum, dass 60 Std. in einem Stück pro Woche ERLAUBT sind. Mit Überstunden-Zahlung, versteht sich. Die grundsätzliche Regelung bleibt wie vorher. Der Arbeitgeber darf sie nicht fordern, es ist auf freiwilliger Basis, klaro.

So weit mir bekannt ist hat es vorher dauernd Anzeigen gegen Firmen gegeben, wenn Überstunden gemacht wurden. Nicht weil sie VERLANGT wurden, sondern einfach weil sie (freiwillig) gemacht wurden.


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