Umweltschutz und Ressourcenschonung bei Wohnungen ist nicht so einfach.

Dieter, Montag, 27.05.2019, 15:45 (vor 1767 Tagen)2026 Views

Hallo,
für einen wirksamen Umweltschutz im Wohnbereich müßten Gesetze geändert werden, die bislang den Hauseigentümer verpflichten, bestimmte Temperaturen bereitzustellen:

Ansprüche des Mieters

Wird nicht ordentlich geheizt, kann der Mieter die Miete mindern, und zwar je nach dem, wie weit das Thermometer fällt, von 20 % der Miete bis zum Totaleinbehalt: Die Höhe der Minderung muss natürlich für jeden Einzelfall speziell bestimmt werden. Anhaltspunkte bieten aber immerhin die folgenden Entscheidungen:

Bei einer Zimmertemperatur von tagsüber nur 16 bis 18° hat das Amtsgericht Köln (WM 78, S. 189) eine Minderung von 20 % angenommen.

Für die gleichen Temperaturen hat das Amtsgericht Waldbröhl (WM 80, S. 206) 25 % akzeptiert.

Fällt im Winter die Heizung aus, ist nach Ansicht des LG Kassel (WM 87, S. 271) eine Mietminderung von 50 % angemessen, wobei das Landgericht nicht einmal nähere Angaben gemacht hat, wie weit die Temperatur in der Wohnung nun fiel.

Wird im Sommer bei Außentemperaturen zwischen 13 und 17° nicht geheizt, ist nach Ansicht des Amtsgericht Waldbröhl (WM 81, U 8) eine Minderung von 50 % angemessen.

Ist die Wohnung während der Heizperiode nicht beheizbar, rechtfertigt dies nach Ansicht des Landgerichts Berlin (GE 93, S. 263) eine Mietminderung von 75 %.

Das Landgericht Hamburg (WM 76, S. 10) gewährt bei totalem Heizungsausfall während der Heizperiode sogar eine Mietminderung in Höhe der vollen Miete.


Auch im Arbeitsrecht gibt es entspr. Vorschriften, die dazu beitragen, daß man im Büro praktisch zu jeder Jahreszeit im T-Shirt arbeiten kann.

Hier sollten die Grünen mal richtig aufräumen, ganz im Sinne ihrer Agenda!!!

Gruß Dieter


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