Kennt sich jemand im EU-Wahlrecht genauer aus?

helmut-1, Siebenbürgen, Sonntag, 26.05.2019, 21:23 (vor 1796 Tagen)1720 Views

Worum gehts:

Ich konnte heute in Rumänien nicht an der Wahl teilnehmen. O.k., davon geht die Welt nicht unter. Aber mich interessiert das Regelment. Ganz bin ich nämlich da nicht dahinter gestiegen.

Gehen wir mal Schritt für Schritt vor. Da habe ich eine relativ ausführliche Seite angeklickt:

https://europa.eu/youreurope/citizens/residence/elections-abroad/european-elections/ind...

Da wird folgendes erklärt (ich nehme nur die relevanten Passagen heraus):

Wenn Sie in dem EU-Land, in dem Sie leben, an den Europawahlen teilnehmen möchten, müssen Sie in diesem Land Ihre Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen.

In einigen EU-Ländern müssen Sie möglicherweise eine bestimmte Zeit dort gelebt haben, um eine Wahlberechtigung zu erlangen.

Als EU-Bürger/-in können Sie unter denselben Voraussetzungen wie Staatsangehörige Ihres Gastlandes wählen. Wenn dessen Staatsangehörige eine bestimmte Zeit dort gewohnt haben müssen, um wählen zu dürfen, so gilt diese Voraussetzung auch für Sie. Möglicherweise müssen Sie einen Nachweis über Ihre Vorstrafenfreiheit vorlegen.

Die Zeiträume, die Sie in anderen EU-Ländern als Ihrem Heimatland gelebt haben, sollten dabei jedoch berücksichtigt werden.

Trifft für mich und Rumänien eigentlich nicht zu, ich bin dort seit 16 Jahren wohnhaft und in die Wählerevidenz eingetragen. Ich habe auch schon mehrmals gewählt, bei Kommunal und Kreistagswahlen, auch bei der letzten EU-Wahl. Da steht mein Name nicht auf den üblichen Listen drauf, sondern auf einer Zusatzliste, wo ich als Ausländer vermerkt bin.

Hat nur bei der ersten Kommunalwahl Probleme gegeben, weil ich damals nicht eingetragen war, habe aber dann den offiziellen Antrag gestellt, und seitdem bin ich permanent eingetragen. Das Interessante: Dieses Mal aber nicht. Deshalb konnte ich nicht wählen.

Weiter in diesem link:

Welche Vorschriften und Fristen gelten in Ihrem Gastland?

Wählen Sie ein Land aus:

Und dann klicke ich auf Rumänien.

Da kann man zwischen zwei Optionen wählen:

Ich möchte bei den Europawahlen Kandidaten wählen, die sich in meinem Heimatland zur Wahl stellen

Ich möchte bei den Europawahlen Kandidaten wählen, die sich in meinem Gastland zur Wahl stellen

Jetzt klicke ich das zweite an.

Dann kommt: Wählen Sie ein Land aus:

Dann kann man Rumänien anklicken, und auch zwischen englisch und rumänisch in der weiteren Erklärung wählen. Schön. Ich gebs in englisch wieder, was dann kommt, damits jeder versteht:

EU citizens need to register to vote in the European elections no later than 60 days before the election day.
As an EU citizen, you have to register in a special electoral roll to be able to vote in Romania. You need to submit your request in writing to the mayor of the place of your domicile, accompanied by a copy of a valid identity document.
You can vote at the polling station assigned according to your residence. However, voting is permitted at another polling station only if the county electoral bureau or the sector electoral bureau, in the case of the Municipality of Bucharest, confirms that they have been included in the special electoral lists upon the telephone request of the chairperson of the polling station election office.

Das sind eigentlich die maßgeblichen Passagen aus dem link. Mehr ist da nicht zu entnehmen, was die Teilnahme an der Wahl betrifft. Trifft für mich eigentlich nicht zu, zumal ich ja schon seit Jahren im örtlichen Wählerverzeichnis eingetragen bin.

Nun kommts:

Der örtliche Wahlleiter sagte mir, dass ich für diese Wahl zum EU-Parlament 2019 einen Antrag hätte stellen müssen, aus dem hervorgeht, ob ich für die Parteien/Kandidaten aus meinem Heimatland oder für die aus Rumänien stimmen möchte. Das hätte ich nicht getan, und deshalb wäre ich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen.

Jetzt habe ich trotz intensiver Suche diese gesetzliche Regelung im rum. Gesetz nicht gefunden, - vielleicht gelingt es mir aber. Steht das so drin, vielleicht auch noch der Zusatz, dass das auch bei den Leuten gilt, die bereits vorher im Wählerverzeichnis eingetragen werden, dann ist es eben so. Als Bürger muss man sich über die aktuellen Gesetze informieren. Publiziert wurde nichts in dieser Hinsicht, ich habe auch keinerlei Information von der Stadtverwaltung erhalten.

Wenn ich das also richtig sehe:

Jeder EU-Staat kann die Spielregeln zur Teilnahme an der Wahl so halten, wie es ihm gefällt, da gibt es keine einheitliche Vorschrift.

Genauso gibt es auch keine Informationspflicht, wenn sich am Wahlmodus - wie hier bei der Wahl 2019 - etwas geändert hat, - weil an der letzten EU-Wahl habe ich anstandslos teilgenommen, zumal ich ja im Verzeichnis eingetragen war.

Nun zu den Gretchenfragen:

- Kennt sich da jemand genauer aus?

- Haben sich die Kerle hier in Rumänien korrekt verhalten?

- Kann tatsächlich jeder EU-Staat die Spielregeln so festsetzen, wie er will?

- Kann man bei dieser Sachlage den Hebel in der Form ansetzen, indem man rechtswirksam eine Beschwerde einlegt?

(Ich würde mir ja einen Ast lachen, wenn die Kerle hier die Wahl wg. des komischen Österreichers partial wiederholen müssten, das wäre mir der Spaß aber wert)


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