Mmhhh, Whistleblower und Journaille

der_Chris, Nördl. Ruhrgebiet, Donnerstag, 23.05.2019, 15:45 (vor 1799 Tagen) @ valuereiter7014 Views

Böhmermann kann sich ja wohl entspannt zurücklehnen:

Er hat ja in seinen Andeutungen vorab keine Namen genannt ;)
Könnte sogar sagen, dass er - wie ihm erste Ausschnitte gezeigt wurden -
den schmierigen Typen, der ihm das Material aufdrängen wollte, vor die
Tür gesetzt habe (weil er mit solchen illegalen Machenschaften nix zu tun
haben wollte).

Das kann sein, so ganz genau habe ich nicht im Blick, was Böhmi rausgeplaudert hat und was nicht. In der unrühmlichen Kette spielt er aber eine Rolle und wenn ich von Amts wegen damit betraut wäre, den Sumpf trocken zu legen, wäre er sicher einer derjenigen, die ich zum Gespräch mal vorladen würde.

Initiatoren/Produzenten der red bull-seligen Trash TV-Show:

Für diese ist wohl die entscheidende Frage, was das SPANISCHE
Strafgesetzbuch hierzu sagt???
(könnte mir vorstellen, dass der Hausjurist vor Auswahl des Drehorts die
Sanktionen für heimliche Gesprächsaufzeichungen in
Italien/Frankreich/Spanien/Griechenland/usw. sorgfältig verglichen hat und
Ibiza nicht zufällig ausgewählt wurde ;) )

Das Aufzeichnen ist ja erstmal, sagen wir mal so, nur eine Schweinerei. Brisant wirds ja dann, wenn es an die Öffentlichkeit kommt.


veröffentlichende Medien (Spiegel und SZ):

zu "Underecover-Jourmalismus"
https://www.wbs-law.de/presserecht/undercover-journalismus-die-rechtlichen-grenzen-68691/

Der Solmecke ist rührig und weiß wovon er spricht. Der Videoblog ist gut gemacht, aber manchmal nach meinem Dafürhalten auch schon zu "trashig".

"Ausnahmsweise ... kann die Informationsbeschaffung gerechtfertigt und
die Veröffentlichung im Einzelfall zulässig sein ... wenn die Bedeutung
der Informationen für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die
öffentliche Meinungsbildung einseitig die Nachteile überwiegt, welche der
Rechtsbruch für den Betroffenen und für die Rechtsordnung nach sich
ziehen. ... Rechtswidrig erlangte Informationen dürfen daher im Einzelfall
vor allem dann veröffentlicht werden, wenn Situationen, Zustände oder
Verhaltensweisen aufgedeckt werden, die erhebliche Missstände
dokumentieren.
"

Kann man diskutieren... Reputationsverlust und möglicherweise existenzielle Vernichtung vs. Junckergesang (also angetüdeltes Geschwafel ohne tatsächlichen Eintritt der Großkotzerei)

Ist also zumindest Ermessenssache, ob die Korrumpierbarkeit eines
Vizekanzlers ein "erheblicher Missstand" ist ;)
Und wenn ja: dann ist die Veröffentlichung IN DEUTSCHLAND zulässig!

Das wäre dann so - ich sehe das durch die andere Brille

könnte vielleicht ein Grund sein, warum deutsche und nicht
österreichische Medien hierfür eingebunden wurden???

Interessanter Ansatz, da das Gesetz für whistleblower ja als EU Recht noch ganz jung ist (03/2019 beschlossen), denke ich, dass es noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, weder hier noch dort. Sind ja wieder 24 Monate Zeit.

Es bleibt spannend!

--
Gruß
Der_Chris

Verhaltensregeln gegenüber deutschen Politkern:
*Verachten* Auslachen* Verhöhnen* Ignorieren*
Und niemals Aufmerksamkeit schenken!


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