Verständnisfrage Target2

Dieter, Mittwoch, 22.05.2019, 11:09 (vor 1799 Tagen)2673 Views

Hallo,
nach meinem Verständnis stellen die positiven Target2 Salden eine Forderung der Dt. Bundesbank gegen die EZB dar. Diese Forderung hat allerdings keinen Fälligkeitstermin und ist zinslos.

Bei Darlehn ohne Termin und Zins gibt es gemäß BGB eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei den Target2-Forderungen ist mir nicht bekannt, daß es eine vertragliche Kündigungsfrist gibt, insofern wäre demnach auch eine Rückzahlung in 1000 Jahren rechtens. Insofern ist ein positiver Target2-Saldo real als Geschenk einzustufen - und wie das unter EU-Freunden üblich ist, darf man auf Gegengeschenke hoffen, aber nicht erwarten.

Nun komme ich zum eigentlichen Kern meiner Frage:
Wie geht der Bundeshaushalt damit um? In der Bilanz der Bundesbank ist der Target2-Saldo in voller Höhe als Vermögen der Bundesbank ausgewiesen. Das widerspricht dem gesetzl. Bewertungsrecht. Dort müssen z.B. unverzinsliche Darlehn ohne Laufzeit mit 3monatiger gesetzl. Kündigungsfrist abgezinst werden, sodaß in dem Beispiel im Link ein derartiges Darlehn nur noch zu ca. 50% bewertet wird. Wie würde der BGH entscheiden bei einem Darlehn bei welchem es überhaupt keine vertragliche und gesetzliche Regelung über einen Rückzahlungstermin gibt.
https://www.wp-kloppe.com/downloads/Mandanteninformation_03-2010.pdf

Mit Sicherheit würden die Finanzverwaltung davon ausgehen, daß es sich überhaupt nicht mehr um ein Darlehn handelt, sondern um ein Geschenk, also beim Empfänger (Darlehnsnehmer) sich der Betrag zu 100% gewinnerhöhend auswirkt und beim Geber (Darlehnsgeber) zu 100% gewinnmindernd.

Was macht die Bundesbank? bei ihr ist es nach wie vor zu 100% Vermögen.

Nach meinem Verständnis müßte die Bundesregierung schnellstens eine Kündigungsfrist für die Target2-Salden auf europ. Ebene vereinbaren und dementsprechend auch Bewertungsgrößen finden nach Maßstäben, wie sie die Finanzverwaltung auch für Betriebs- und Privatvermögen definiert.

Nach heutigem Stand ist die BRD meines Erachtens fast bankrott, da der Target2 Saldo als Vermögen ausgewiesen ist, aber es keinerlei Recht hierzu gibt.

Wir haben es z.Zt. mit einem Bilanztrick zu tun, der m.E. gesetzeswidrig ist.

Sind meine Überlegungen hierzu stimmig, oder habe ich etwas falsch gedeutet?

Gruß Dieter


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