Es kommt noch viel besser: Gesetz gg. Marktplätze im Darknet
"Im Strafgesetzbuch soll dafür mit dem Paragraph 126a ein neuer Straftatbestand eingeführt werden, der das Betreiben illegaler Marktplätze im Internet unter Strafe stellt. Die vorgesehene Höchststrafe beträgt drei Jahre Gefängnis. Danach wäre das Anbieten von Leistungen im Darknet strafbar, wenn diese wiederum Straftaten wie das Verbreiten von Rauschgift, Sprengstoff oder Kinderpornografie ermöglichen."
Jeder, der dann via TOR, I2P, RetroShare oder ähnlichem unterwegs ist, ermöglicht vom Potential her ein Forum für derlei Aktivitäten. Wie bei UvdL Kampagne degen die "maximal Pädokriminellen" geht es aber darum, dem Volk das Maul zu stopfen.
Grüße