Interessant ist auch Punkt 1.5 " Ist der „2+4 Vertrag“ völkerrechtlich als Friedensvertrag anzusehen? " (mT)

kontiki, Dienstag, 14.05.2019, 06:09 (vor 1802 Tagen) @ Reffke4706 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 14.05.2019, 06:36

- was ja ständig in den MMM behauptet wird !

Hier sagt das Gutacheten der Wissenschaftlichen Dienstes:

"... Der Kriegszustand zwischen den Westalliierten und der Bundesrepublik wurde faktisch
schon Ende der 40er/Anfang der 50er Jahre beendet, spätestens jedoch mit den – dekla-
ratorischen – gemeinsamen Erklärungen über das Ende des Kriegszustandes im Juli
1951. 27 Die Sowjetunion gab eine gleichlautende Erklärung im Jahr 1955 ab. 28 Die
Wiederaufnahme diplomatischer Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland mit den
drei westlichen Siegermächten erfolgte bereits mit Gründung der Bundesrepublik; mit
der Sowjetunion wurden 1955 diplomatische Beziehungen aufgenommen. Die ersten
beiden Voraussetzungen eines völkerrechtlichen Friedensvertrages werden durch den
„2+4-Vertrag“ somit nicht erfüllt. Daher wird in der Völkerrechtswissenschaft eher da-
zu tendiert, den „2+4-Vertrag“ nicht als Friedensvertrag anzusehen
. 29
Allerdings enthält nach Art. 12 der Präambel der „2+4-Vertrag“ die „abschließende Re-
gelung in bezug auf Deutschland“, womit zum Ausdruck kommt, dass es die formelle
Urkunde eines Friedensvertrages herkömmlicher Art nicht mehr geben wird
, durch den
„2+4-Vertrag“ vielmehr die endgültige und abschließende Regelung in bezug auf
Deutschland geschaffen werden soll. 30 ..."

Warum gibt es nicht einfach einen klassischen Friedensvertrag? Warum eiert der Wissenschaftliche Dienst mit irgendwelchen Erklärungen aus den 50er Jahren herum, die irdendwie so ähnlich wie ein Friedensvertrag wären? Warum schließt man eine "formelle Urkunde eines Friedensvertrages herkömmlicher Art" dann nochmal explizit aus? Eine solche Urkunde würde doch nicht weh tun, wenn man es ehrlich meinen würde. Das würde jegliche Verschwörungstheorien unterbinden und das obenstehende "Herumgeeiere" obsolet machen!


Besonders schön ist auch das hier (S.8 unten): "... Der Fortbestand des Besat-
zungsrechts basiert darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland freiwillig eine entspre-
chende völkerrechtliche Bindung eingegangen ist.
Die Tatsache, dass sich ein Staat ge-
genüber anderen Staaten Bindungen auferlegt, ist jedoch kein Beweis für eine nur un-
vollständige Souveränität des Staates, sondern im Gegenteil gerade Ausfluß seiner Sou-
veränität.
24 ..."

Wenn man freiwillig völkerrechtliche Bindungen eingehen möchte, warum beendet man nicht einfach die Bestzungsrechte und schließt dann neue völkerrechtliche Verträge -> die dann eben nicht mehr BESATZUNGSRECHT heißen? Der letzte Satz mit dem Ausfluß der Souveränität ist dann einfach nur noch der Hohn!

Danke Reffke, so eindeutig und von so "glaubhafter" Stelle hatte ich das noch nirgends gelesen!


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