Nur das Volk muss leisten ...

Nico, Donnerstag, 09.05.2019, 05:15 (vor 1812 Tagen) @ trosinette2017 Views

... ist doch auch logisch.

Guten Tag,

Moin!

Wo ignoriere ich wohl einen Leistungszwang oder die Notwendigkeit für
Termine (Zahlungsfristen)? Diese gelten aber nur für Individuen eines
Staates, aber doch nicht für den Staat selbst.


Der Staat muss leisten, um seinem Zerfallstermin entgegen zu wirken. Wenn
ein Staat nichts leistet, zerfällt er.

Meines Wissens nach besteht ohnehin keine wirklich verbindliche Definition des Staatsbegriffes, und man kann ihn auch als vollständig immateriell betrachten. Man könnte sich wohl nun auch endlos darüber streiten.

Der Staat muss z.B. ununterbrochen Gesetze und Verordnungen
zusammenschrauben und auf die Straße bringen, während seine Individuen
Autos zusammenschrauben.

Die Begriffe Leistungszwang und Termine beziehen sich hier aber auf die monetäre Seite eines Kontraktes. Es geht letztlich darum, dass sich diese Begriffe auf etwas beziehen, was vom Staat erzeugt wird – Zahlungsmittel. Der Unterschied von Ansprüchen gegen einen Privatier und Ansprüchen gegen den Staat liegt damit bereits auf der Hand. Der Staat kann jeder Zeit leisten, ohne wirklich leisten zu müssen. Er kann seine Kontrakte auch direkt zu Zahlungsmitteln erklären, oder wir können Zahlungsmittel auch als Kontrakt gegen den Staat betrachten.

Kleiner Hinweis dazu: Letztlich bezahlt das allgemeine Publikum über die inflationsbedingt erhöhten Preise. Ist doch wohl gut so - wer denn wohl sonst?

Mit freundlichen Grüßen
Schneider

Schöne Grüße

--
... in Wirklichkeit ist ... immer alles ganz anders, als es ... in Wirklichkeit ist ...


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