Des Pudels Kern

Falkenauge, Montag, 06.05.2019, 10:53 (vor 1810 Tagen) @ Michael Krause3167 Views

Eine ausgezeichnete Zusammenfassung zum Fall Assange.


Allerdings handelt es sich nach meinem Wissen bei dem von den schwedischen
Behörden erlassenen Haftbefehl um einen sog. Vorführhaftbefehl, weil man
Assange zu den Vorwürfen befragen wollte und er zu diesem Termin in
Schweden nicht erschienen ist. Er befürchtete, an die USA ausgeliefert zu
werden. Es handelt sich nach meiner Erinnerung also gerade nicht um einen
Haftbefehl wegen dringenden Tatverdachts. (bitte noch einmal überprüfen).

Die Daten sind von Wikipedia übernommen, wo dieser Unterschied nicht gemacht wird. Es kommt darauf auch nicht so an, da für die Briten auf jeden Fall ein schwedischer Haftbefehl mit Auslieferungsersuchen bestand. "Im Dezember 2015 einigten sich Schweden und Ecuador darauf, Assange in der Botschaft in London in Bezug auf die Vergewaltigungsvorwürfe zu verhören." Und 2017 zog Schweden sein Auslieferungsersuchen zurück.

Das interessierte die britischen Herrscher alles nicht. Sie hielten an ihrem eigenen Verhaftungsgrund fest, den Verstoß gegen die Kautionsauflagen, die er natürlich wegen seiner Flucht in die Botschaft nicht hatte erfüllen können.
Es ist offensichtlich, dass die britischen Pudel diesen fadenscheinigen Vorwand, dem jetzt völlig die Grundlage fehlte, zugunsten der USA brauchten.


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