Zwangsmassnahmen sind nicht einfach
Ich kenne nur die Abläufe in Niedersachsen, in andern Bundesländern dürfte es ähnlich sein. Zwangsmassnahmen, selbst Fixierungen von dementen Altenheimbewohnern sind nur mit richterlicher Genehmigung möglich. Eine Einweisung in ein psych. Landeskrankenhaus gegen den Willen des Patienten ist nur bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung möglich, ist aufwendig und geht nur mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der für die (nachträgliche) richterliche Verfügung sorgt. Ein Arzt allein egal ob Hausarzt oder Notdienstarzt kann das nicht. In extremen Fällen (randalieren, gewalttätig) muss er die Polizei rufen, die den Patienten beaufsichtigt, bis der Mitarbeiter der Stadt zu Stelle ist.