Kurzfristige Vermietung von Wohnungen und der BGH

Rain, Freitag, 12.04.2019, 11:37 (vor 1841 Tagen)1924 Views

Ihr Lieben,


der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, daß eine Wohnungseigentümergemeinschaft das Vermieten von Wohnungen an Tagesgäste nur einstimmig untersagen kann.

Damit ist es praktisch nicht verbietbar, wenn es einmal in die Teilungsanordnung aufgenommen wurde.

Begründung des BGH: Keine, nur Worthülsen.

Unabhängig davon, daß schwer nachvollziehbar ist, wie man eine solche Klausel in die Teilungsanordnung aufnehmen kann, ist damit der Schwächung der Eigentumsrechte von Wohneigentümern das Wort geredet.

Urteil vom 12. April 2019 – V ZR 112/18


Beste Grüsse

Rain

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Der Rechtsstaat ist wie die Luft: Unsichtbar aber essentiell.


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