Das war wohl kein Einzelfall

Mephistopheles, Samstag, 06.04.2019, 21:22 (vor 1839 Tagen) @ NST3007 Views

Vor dem elenden "Ausschlachten" oder jahrelanger "Zwangsernährung" bin
ich jetzt ziemlich sicher!
Meine Freundin will meine Patientenverfügung knallhart bei den
Weißkitteln durchsetzen (trotz meiner

Meiner Schwester war bekannt, dass diese Patientenverfügung existierte
und auch eine beim Hausarzt hinterlegt war. Sie wollte keine Entscheidung
fällen, als sie gefragt wurde - umsetzten oder nicht und verwies das KH an
den Hausarzt. Ich wurde übrigens überhaupt nicht gefragt. Dort wurde dann
wohl entschieden, dass es noch Sinn machte, eine Therapie zu versuchen.

Wie ging es weiter? Meine Mutter konnte nach dem Schlaganfall nicht mehr
sprechen, niemand verstand genau was sie sagen wollte. Sie konnte auch
nicht mehr laufen und sich selbständig versorgen. Das waren alles
grundlegende Dinge, die für sie wichtig waren. Dieser Zustand zog sich
dann knapp 2 Jahre hin, bis sie erlöst war.

Ich besuchte sie in dieser Zeit zusammen mit meinem Sohn, wir waren 2
Wochen 2x täglich im Pflegeheim. Es war ein Drama. Sie wollte, dass ich
sie mitnehmen nach TH - mir waren aber alle Hände gebunden, keine
Fluggesellschaft hätte sie in diesem Zustand transportiert.

Das Pflegeheim war in Ordnung. Sie hatte ein eigenes Zimmer - mit Toilette
und die Betreuung (ca. 4500 Euro/mtl) .... war im Rahmen der Möglichkeiten
des sehr geringen Personalstands gut. In TH leben aber Menschen mit
Restfamilie nicht in einem kleinen Zimmer und müssen alleine auf den Tod
warten, bis er sie erlöst. Dort gibt es Gott sei Dank, in diesem Falle
wohl eher Buddha noch keinen Sozialstaat, der sich um alles kümmert.

Meine Mutter starb Ende 2015 - also Hasso, ich bin mir nicht sicher ob
eine Patientenverfügung gültig ist, wenn die Pflegeindustrie noch etwas
verdienen kann.
Gruss

Das war wohl kei Einzelfall.

http://www.reinhardt-verlag.de/_pdf_media/leseprobe01693.pdf

Mir fällt als Erste-Hilfe-Maßnahme ein, dem Kostenträger (Krankenkasse, Pflegeversicherung, Sozialamt) zu untersagen, die Kosten der Behandlung zu übernehmen, falls die Ärzte sich nicht an die Patientenverfügung halten. Ebenso ist diesen natürlich zu untersagen, sich aus dem Erbe zu befriedigen.

Gruß Mephistopheles

@NST: Was hast du juristisch unternommen in diesem Fall? Du brauchst nicht persönlich in D anwesend sein. Anzeige sollte erstmal helfen. Meph.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung