Thermische vs. athermische Wirkung elektromagnetischer Strahlung

nvf33, Dienstag, 02.04.2019, 16:44 (vor 1843 Tagen) @ DT3125 Views


Welche Unterschiede gibt es beim 2-5 GHz Bereich in Punkto biologische
Wirkungen und Dosisleistung im Vergleich zu 0.9-1.8 GHz, die jetzt beim
D1/D2/E-Netz genutzt werden?

Hallo DT,

die üblichen Elektrosmog-Bedenken betreffen die athermische Wirkung elektromagnetischer Wellen und Strahlen, d.h. also diejenige Wirkung, die nicht Gewebe erwärmt, sondern die auf chemischer oder biologischer Resonanz beruht. Resonanzen haben den großen Haken, dass sie individuell sehr verschieden sein können. Aber je mehr Frequenzen im Angebot sind, desto höher die Resonanzwahrscheinlichkeit. Ein drastisches Beispiel: Eine Lichtwelle, die einem einen herannahenden Löwen auf das Auge projiziert:
Der Energiegehalt der Photonen ist winzig, im Vergleich zur biologischen Wirkung (->Flucht des Betrachters mutmaßlich).

5G beruht wie z.B. LTE auch, auf einer Art Phasenumtastung der Trägerwellen, d.h. auf abrupten Wechseln zwischen z.B. Wellental und Wellenberg unter Auslassung der gleichmäßigen Folgen dazwischen. Jede Umtastung erzeugt einen Stoß an - wenn auch schwachen - Nebenfrequenzen, die technisch nicht gebraucht werden, biologisch aber wirksam sein können. Ob dem so ist oder nicht, ist durch Grenzwerte im Grunde nicht eindeutig zu bestimmen.
Die Amplitude oder Feldstärke ist für biologische Wirkungen fast egal, wenn nur die Frequenz genau stimmt. UMTS, LTE und noch mehr 5G werden das Angebot möglicher Resonanzen weiter verdichten, ob gewollte oder nicht. E und D-Netz nutzten dagegen nur Frequenzumtastung, die nicht ganz soviel Zusatzfrequenzen erzeugt.

Die Formen elektromagnetischer Resonanz zwischen Mensch und Maschine sind nun so vielfältig wie die Menschen selbst: Manch Unglücklicher kriegt Kopfschmerzen, wenn nur ein Lichtschalter in der Nähe ist, und manch Robustling bemerkt nicht mal etwas, wenn er vor einem Schiffsradar übernachtet.
Es ist offensichtlich, dass der Robustling im Moment als Vorbild für die Grenzwert-Gesetzgebung dient. Verwaltungstechnisch kann man dies sogar als sinnvoll erachten, weil es paranoid verstärkten Resonanzen dämpft. Wiederum verschlimmert es aber für die vereinzelten empfindsamen Naturen das Los.

Die offiziellen Grenzwerte betreffen ausschließlich den thermischen und nicht-resonanten Anteil, und dort die Amplitude bzw. Feldstärke. Es handelt sich dabei um ein ähnlich bequeme Konvention, wie bei der Unterscheidung zwischen ionisierender und nicht ionisierender Strahlung. Im Detail ist sie nicht gerechtfertigt, wiederum sehr ähnlich wie der Glaube an die kritiklose Anerkennung der Relativitätstheorien unter Laien und Forschungsfunktionären.


Grüße
nvf33


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