Eingeschränkte Verwendungszustimmung

Gernot ⌂, Montag, 01.04.2019, 20:47 (vor 1844 Tagen) @ Naclador4746 Views
bearbeitet von unbekannt, Montag, 01.04.2019, 21:07

Mal ein ganz anderer Aspekt:

Ich habe mal einen Organspenderausweis gesehen, über den groß geschrieben stand:
"Die Organspende darf nur an deutschstämmige Empfänger erfolgen." (Datum, Unterschrift).
Es waren natürlich rein medizinische Gründe, die zu dieser Einschränkung führten.
Ich glaube, es gab sogar hier im Gelben einen Artikel über die schlechtere Kompatibilität von Organen und sogar Blut, unabhängig von der großrassentypischen Blutgruppenverteilung, zwischen Menschen verschiedener - äh - Populationen.
Damals wurde eine Meldung kommentiert, nach der gezielt Blutspender orientalischer Herkunft gesucht wurden.

An die Probleme des Hirntodes, nach dem man noch Gefühle (u.a. Schmerz) empfinden soll, glaube ich nicht, noch weniger an das "Verlieren der Seele" bei nichtseligem Entschlummern. Dann wären die Seelen aller Gefallenen verloren und, zusätzlich bestrafender Weise, auch diejenigen aller Ermordeten, Totgeschlagenen usw.

Nachdem ich nun alles hier gelesen habe, werde ich empfehlen, die Verfügung auf dem Ausweis um den Passus: "Organentnahme darf nur nach meiner Betäubung erfolgen", zu ergänzen.


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