Viel Erfolg bei der Beweisführung

Positiv, Dienstag, 26.03.2019, 21:01 (vor 1851 Tagen) @ Centao4370 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 26.03.2019, 21:09

Hallo Centao,

leider ist der Abgemahnte diesbezüglich in der Beweispflicht.

Ob das DGF gerichtlich als Online-Enzyklopädie, bildungsbezogenes oder wissenschaftliches Verzeichniss bewertet werden würde, wage ich stark zu bezweifeln.

Ebenso verhält es sich übrigens mit Satiere, Parodie, Kommentar usw.: Ein Upload fällt nicht in diese Kategorie, bis das Gegenteil gerichtlich festgestellt wurde.

Diese Regelung ist wunderbar schwammig formuliert und kann an alle Richtungen ausgelegt werden. Die resultierende Rechtsunsicherheit wird dazu führen, das die Mehrheit der kleinen Platformbetreiber dieses Risiko scheuen wird bzw. muss, falls sie keine prall gefüllte Portokasse für einen eventuellen Gang durch die Instanzen zur Verfügung hat.

Selbstzensur wird die vorläufige Wirkung sein.

Prognose: Wenn die Kontrollinfrastruktur dann einmal steht (zentral betriebene Upload-Filter), ist es nur eine Frage der Zeit, bis deren Wirkung auf Terrorbekämpfung, Kampf gegen Fake-News, Bewahrung der öffentlichen Ruhe usw. ausgeweitet wird.

Was das praktisch bedeutet, kann sich jeder selbst ausmalen.


Beste Grüße,

Positiv


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