Steht im Artikel
Aus dem Heise-Artikel:
"Das Leistungsschutzrecht soll sich nicht auf Hyperlinks beziehen. "Einzelne Wörter" oder "sehr kurze Auszüge" aus einem Presseartikel dürfen genutzt werden. Verleger und Google streiten seit Jahren vor Schiedsstellen und Gerichten darüber, was die ähnlich gefasste Grenze hierzulande bedeutet."
Solange das nicht abschließend gerichtlich geklärt ist, muss der Seitenbetreiber das unterbinden.
Gruß, P.