Bei so einem Fall ist eine Gegenfrage erlaubt

Mephistopheles, Freitag, 22.03.2019, 18:23 (vor 1833 Tagen) @ Nico2207 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Freitag, 22.03.2019, 18:29

Wo du aber gerade mal wieder da bist, liebe Silke, fällt mir noch ein,
dass du mir doch bestimmt diesmal meine Frage beantworten willst. Meine
Frage lautetete: „Was willst du überhaupt?“

Und was willst du?

Silke hat das überdeutlich beantwortet: Sie möchte das Unlösbare lösen
Damit ist man so beschäftigt, dass einem erfahrungsgemäß überhaupt keine energie mehr dazu verbleibt, das lösbare versuchen zu lösen.

Gruß Mehistopheles


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