Zum Thema Familiennachzug gibt es, wie z.B. in deinem Fall, keine Urteile
War damals ein klarer Gesetzesbruch.
Somit bleibt die Rechtslage weiterhin "unklar". Konkret heisst das, daß in Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens die Botschaft immer auf einen Vergleich geht.
Der Trick ist - wurde so schon erfolgreich praktiziert - der Botschaft klarzumachen, daß es keinen Vergleich geben wird, und nach vielen Jahren eine endgültige Rechtsklärung über diese Praktiken stattfinden wird (wobei man dann an die Große Glocke hängen würde, welche Botschaftsangestellten das verbockt hätten ). Danach laufen solche Sachen plötzlich wesentlich geschmeidiger ...
Grüße
PS: Du hast eine PN