Nachdem deine FAKTEN so nach und nach zerbröseln

Zweistein, Montag, 18.03.2019, 20:32 (vor 1858 Tagen) @ Olivia1487 Views

noch ein paar Hinweise:

Die Privathaftpflichtversicherung kommt dann zum Tragen, wenn durch
mein EIGENTUM z.B. eine Sache auf dem Grundstück des Nachbarn "landet" und
er diese "Sache" entfernen muss.

Das ist falsch. Sie kommt nur dann zum Tragen, wenn dich eine Schuld trifft.
Am Sturm bist du sicher nicht schuld, aber z.B. an unterlassenen Verkehrssicherungspflichten. Schuld durch fahrlässiges Unterlassen.


Meine Privathaftpflichtversicherung mußte also für die
Entfernung des Riesenbaumstammes und das Abtrennen des Baumstammes genau an
der Grundstücksgrenze ZAHLEN.

Weil dich offensichtlich eine Schuld traf. Du tust aber so, als wenn die in solchen Fällen immer zahlen müssten. Das ist falsch.

Diese Dinge sind FAKT! Informiere dich zukünftig besser!

Das solltest du wirklich tun.

Mein Hinweis sollte dazu dienen, zu prüfen, ob ggf. die Privathaftpflicht
des "Nachbarn", dessen Mülltonnendeckel einen Schaden verursacht hat,
ebenfalls in Anspruch genommen werden kann!

Nichts anderes hatte ich in meinem posting auch getan.

2Stein


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