Noch einmal

Zweistein, Montag, 18.03.2019, 20:18 (vor 1859 Tagen) @ Olivia1383 Views

Meine Elementarversicherung war zuständig für die Beiseitigung der Schäden auf meinem Grundstück.....
Das ist Unsinn.Deine Gebäudeversicherung, in der Sturm versichert ist, war zuständig.Eine Elementarversicherung ist ein eigenständiger Vertrag. Nur weil beide Verträge oft in einer Police erscheinen, ist das nicht anders.

..und meine HAFTPFLICHTVERSICHERUNG (nicht die Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht) war zuständig für die Beseitigung des
[quote]Restbaumes, der auf SEINEM Grundstück liegen geblieben war.
[/quote]

Also zuständig für die Baumbeseitigung war sie sicher auch nicht, höchstens für das Begleichen der Rechnung.[[smile]]
Wenn dem so war, dann weil dich offensichtlich ein Verschulden traf (z.B. indem du die Standsicherheit des Baumes nicht hast prüfen lassen). Ohne Schuld keine Haftung.

Die Beseitigung des Baumes auf meinem Grundstück übernahm meine
Elementarversicherung ebenso die Schäden an der Garage.

Wieder Unsinn, siehe oben.


Schau mal, ob du evtl. ein ähnliches Schlupfloch findest.

Da gibt es kein Schlupfloch.Wenn eine Schuld vorliegt, zahlt die Haftpflicht,ansonsten beim Haus die Gebäude, beim Auto die Teilkasko.

Mir ging es vor allem um deine ständigen Verwechslungen von Begriffen und die Behauptung, die Haftpflicht müsse zahlen. Noch mal: sie muss nur zahlen, wenn den Versicherungsnehmer eine Schuld trifft.
Zweistein


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