Eine Leserzuschrift

Zweistein, Montag, 18.03.2019, 11:28 (vor 1865 Tagen) @ Albrecht1913 Views

Der Leser bat mich, diese Zeilen von ihm hier einzustellen:
"Was bisher gesagt wurde, ist zum größten Teil richtig. Aber: Sturmschäden sind in der Auto-Teilkasko eingeschlossen. Dafür gibt es keine Rückstufung, sondern in der Regel nur eine niedrige SB (meist 150 €). Die H.u.G.-Haftpflicht muss nur bei Verschulden zahlen. Ich würde deshalb den Schaden zunächst durch die Teilkasko begleichen lassen. Diese kümmert sich dann ggf. um Regressnahme bei der H.u.G.-H. des Nachbarn. Da kann man sich dann dranhängen und die SB einfordern.

Gruß JWO"


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