Sorry, aber habe selten so einen gequirlten Quark gelesen

Zweistein, Sonntag, 17.03.2019, 22:22 (vor 1865 Tagen) @ Olivia2414 Views

Wenn wegen eines Sturmes mein Haus geschädigt wird und ich Sturm als Risiko versichert habe ( bei manchen Versicherungen erst ab Windstärke 8), dann zahlt meine Gebäudeversicherung.Da geht es gar nicht um irgendwelche Haftungsfragen.
Hier ging es aber um einen Schaden an einem Auto.
Und mit Elementarversicherung hat dies überhaupt nichts zu tun oder war es ein Vulkanausbruch, eine Überschwemmung, ein Erdbeben, ein Felssturz etc.?
Bringt doch nicht immer soviel durcheinander.
Das BGB, und dort sind Haftungsfragen z.B. geregelt, scheint für manche ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. Das BGB galt übrigens in D-West und auch in D-Ost.
Die Frage ist, wer sich besser damit auskennt.
Meine Meinung dazu als Ossi.[[smile]]
2Stein


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