Die indirekte Deckung des Leerverkaufs durch den Finanzdienstleister

Yellow++, Sonntag, 17.03.2019, 20:35 (vor 1864 Tagen) @ EM-Financial1127 Views

Hallo EM-Financial,

es kann natürlich auch eine direkte oder indirekte Deckung des Leerverkaufs durch den Finanzdienstleister vorgenommen werden.

Direkte Deckung

Anleger A verkauft eine Aktie leer und hat sie noch nicht geliehen. Dann deckt die Bank B durch einen Kauf in einem virtuellen Depot D diesen Leerverkauf. Dann hat A bei der Bank B aus dem Depot D die Aktie geliehen und alles hat seine Ordnung. Wenn A den Leerverkauf eindeckt, dann gibt er die leerverkaufte Aktie an B zurück und diese kann dann verkaufen. Dabei entsteht eine reale Liquidität der Aktie, ohne dass der Markt manipuliert ist.

Indirekte Deckung

Da Banken nur an sicheren Einnahmen wie Gebühren und Zinsen interessiert sind, werden sie ein solches spekulatives Geschäft (direkte Deckung) nicht eingehen. Wenn die Bank aber gleichzeitig ein Geschäft mit Investmentfonds betreibt, bietet sich die Deckung durch eine Leihe aus den Investmentfonds an. Dann ist gewährleistet, dass die Bank nicht selbst, sondern der Anteilseigner des Investmentfonds (oder auch Tradingfonds oder ETF) als Kontrahent für den Leerverkäufer auftritt. ETFs als Vehikel sind hier besonders gut geeignet. Es kann eine Teilung der Leihgebühren zwischen Fonds und Bank stattfinden. Wenn die Verleihung aus ein Sondervermögen wie einem Investmentfonds erfolgt, dann sollte diese Teilung notwendig sein.

Von den beiden beschriebenen hypothetischen Methoden ist die indirekte Deckung durch den Finanzdienstleister die realistische. Ferner ist dies eine Methode ohne Marktmanipulation und die nötige Liquidität ist real vorhanden.

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Mit Grüßen
Yellow++

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