Siehst Du richtig

Zweistein, Sonntag, 17.03.2019, 14:53 (vor 1860 Tagen) @ Albrecht3265 Views

Da seit Tagen Sturmwarnungen herrschen, gehört es zu den Verkehrssicherungspflichten von Hauseigentümern, Gegenstände so zu sichern, dass sie eben nicht umherfliegen können.
Wird das fahrlässig unterlassen besteht Schadenersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten. Dafür kommt dann bei Vorhandensein die Privathaftpflicht (bei Hauseigentümern von Einfamilienhäusern) oder eben die Grundstückshaftpflicht des Hauseigentümers auf.
Vollkasko würde nur dann eine Rolle spielen, wenn der umher geflogene Gegenstand nicht zuzuordnen wäre.

Soweit nach meiner Kenntnis.
Zweistein


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