Frage an einen Versicherungsfachmann zu einem Sturmschaden

Albrecht, Sonntag, 17.03.2019, 13:39 (vor 1838 Tagen)3981 Views


Hallo zusammen,

vielleicht gibt es hier im Forum einen Versicherungsfachmann, der Auskunft zu folgenden Sturmschaden geben kann?

Folgender Sachverhalt:
Am vergangenen Sonntag flog durch den starken Sturm der Deckel der Regentonne vom Nachbargrundstück auf die Motorhaube meines Fahrzeugs.
Schadenumfang: Motorhaube verbeult mit entsprechendem Lackschaden

Lt. Auskunft des Versicherungsvertreters der Nachbarin haftet ihre Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung nicht für den entstandenen Sturmschaden.
In diesem Fall müsste der Schaden durch meine KFZ Teil- bzw. Vollkaskoversicherung geregelt werden.

Das hätte natürlich zur Folge, dass die Kosten für meine Voll- bzw. Teilkaskoversicherung zukünftig steigen würden.

Habe im Internet mal geschaut, was eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abdeckt.

Auszug von Cosmosdirekt:

Was ist bei einer Grundbesitzerhaftpflicht versichert?

Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung versichert die gesetzliche Haftpflicht, die sich aus Ihrer Eigenschaft als Haus- und Grundbesitzer ergibt. In diesem Rahmen haftet sie für Schäden, die durch eine unzureichende Beachtung folgender Pflichten entstehen:

Verkehrssicherungspflicht: Sie umfasst die Sicherung von Gefahrenquellen, die Dritte schädigen könnten.
Instandhaltungspflicht: Sie umfasst die Beseitigung jeglicher Schäden und Mängel des Hauses, die nicht schuldhaft vom Mieter verursacht wurden.

Damit deckt eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung viele Haftungsrisiken ab, die sich für Sie als Besitzer im Alltag ergeben.

Einige Beispiele:
Aufgrund eines unzureichend ausgeleuchteten Hauseingangs stolpert ein Besucher Ihres Mieters und zieht sich eine Verletzung am Arm zu.
Ein Passant rutscht auf dem Gehweg vor Ihrem Haus aus, der nicht ordnungsgemäß von Schnee und Eis befreit wurde, und bricht sich ein Bein.
Bei einem Sturm löst sich ein Dachziegel, fällt herunter und trifft ein in unmittelbarer Nähe parkendes Auto.

Aus meiner Sicht ist der Grundbesitzer im vorliegenden Fall haftpflichtig.

Soweit ich meine Nachbarin richtig verstanden habe, hat sie auch so eine solche Versicherung.

Sehe ich das richtig, dass im oben geschilderten Fall der Grundbesitzer bzw. seine Versicherung für den entstandenen Schaden haften muss und nicht meine KFZ Kasko-Versicherung?

Wäre für eine kurze Info sehr dankbar.

Gruß
Albrecht

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