Impfverweigerer (ohne med. Indikation) sollten zu ihrer Haltung vollumfänglich stehen, auch finanziell
Entstehen also z.B. der Versichertengemeinschaften Folgekosten, weil ein ungeimpftes Kind Dauerpflegefall durch die Krankheit wird, dann sollten die verantwortlichen Eltern für alle Kosten in Regress genommen werden können. Umgekehrt muss gleiches für die seltenen Impfschäden gelten ... die Kassen müssen voll zahlen.
Grüße