Der RA meinte, wenn eine Miete bezahlt wurde, wäre das kein Eingehungsbetrug

helmut-1, Siebenbürgen, Dienstag, 12.03.2019, 05:52 (vor 1844 Tagen) @ Vatapitta2959 Views

Das ist eine Interpretation des RAes, der ich nicht folgen kann. Ich wage zu unterstellen, dass im Falle einer Streitsumme von 30.000 € statt aktuell 3.000 € die Antwort anders ausgefallen wäre. Denn, - ein gut mit Mandanten ausgestatteter RA mit soundsoviel Mädels im Büro, die auch bezahlt werden müssen, kalkuliert genau, wie er seine Zeit vermarktet. Und bei 3.000 € nach BRAGO kommt nichts "Erfrischendes" dabei raus.

Bei den drei Berufsgruppen, die sich prinzipiell von einer anständigen Arbeitsweise unterscheiden, gilt eines vordringlich: Zeit einteilen, genau ausloten, welchen Mandanten/Klienten/Patienten sich man widmet, um eine möglichst hohe Rendite pro Zeiteinheit rauszuholen. In erster Linie ist das kaufmännische Denken gefordert, - denn sonst ist so mancher Vertreter dieser Berufsgruppen schneller weg vom Fenster, als er sich das denkt.

Diese drei Berufsgruppen sind : Arzt, Rechtsanwalt und Steuerberater. Und warum ich diese < provokativ > von der "anständigen" Arbeitsweise unterscheide:
Wenn ich meine Arbeit auf der Baustelle, beim Kunden, nicht ordnungsgemäß ausführe und so, dass der Kunde am Ende zufrieden ist, dann schaue ich meinem Geld nach. Und das zu Recht.

Diese drei Berufsgruppen kriegen ihr Geld immer, - egal, was dabei rauskommt. (Ausnahme: Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers).


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