Folgender Tipp!

Mephistopheles, Montag, 11.03.2019, 00:43 (vor 1845 Tagen) @ Vatapitta3631 Views

Übrigens noch ein Tip:
Wenn der Mieter nicht nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses mindestens für die nächsten drei Monate Mietzahlung
einschl. der Kaution resp. Nebenkosten flüssig war, - dann ist das nach
deutschem Strafrecht Betrug. Wenn Du heute eine Waschmaschine bestellst und
weißt nicht, wie Du sie bezahlen kannst, dann ist das juristisch
Betrug.


Danke Vatapitta

Vergiss es.

Wenn das so ist, wie du schreibst, dann gibt es nur einen Weg:

Setze der Dame - möglichst in einem persönlichen Gespräch unter Zeugen - sachlich und ohne rumzureden einen kurzfristigen Termin auf Zahlung sämtlicher Außenstände oder Stellung eines solventen Bürgen.

Andernfalls wirst du, wenn deine Forderung bis zu dem Termin nicht erfüllt ist, am Folgetag einen Antrag auf Regelinsolvenz beim Insolvenzgericht stellen.
Punkt, Ende, keine Diskussion.

Gruß Mephistopheles


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