Ich weiß nicht, von welchem Land du redest; aber mit Sicherheit nicht von Deutschland.

Mephistopheles, Montag, 11.03.2019, 00:38 (vor 1873 Tagen) @ helmut-13637 Views
bearbeitet von Mephistopheles, Montag, 11.03.2019, 00:46

Was meine ich damit:
Schafft er es, aus irgendwelchen Formulierungen/Werdegängen/nachweisbaren
Äußerungen usw. einen Betrugsverdacht zu stricken, dann gehts erstmal zum
Staatsanwalt. Davor scheut sich jeder Schuldner, ein Strafverfahren an den
Hals zu kriegen, und versucht, das Geld dann - egal von woher - zu
besorgen, und wenns von der Oma ist.

Natürlich kann er versuchen, sich beim Strafverfahren herauszuwinden,
dass er erwartet oder damit sicher gerechnet hat, entsprechende Einkünfte
zu erhalten, womit er seinen laufenden Verpflichtungen nachkommen kann.
Aber wenn er da an den falschen Staatsanwalt kommt, dann wirds schwierig.
Er muss dann mindestens unterschriebene Vertragsabschlüsse vorlegen, die
diese Möglichkeit aufzeigen.

Da wird überhaupt nichts schwierig. Wenn das Geschäft Erträge abwirft und davon Zahlungen bestritten werden, dann iss nichts mit Betrug. Probleme gibt es allenfalls, wenn die Sozialabgaben nicht bezahlt werden.

Jetzt könntest Du sagen, - was kümmerts mich, wenn der ein
Strafverfahren an den Hals kriegt. Ich weiß nicht, wie das aktuelle
Gewerberecht in Deutschland ist, - aber hierzulande musst Du ein sauberes
polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn Du gewerblich tätig sein
willst, - als Ausländer sogar zusätzlich aus dem Heimatland.

Wenn die einen Businessplan hat und den der Bank vorgelegt hat - anders wird sie nicht an Bankgeld kommen - dann kannst du dir deinen Betrug abschminken. Kein Staatsanwalt wird ein Verfahren auch nur in Betracht ziehen.

Wenn die auch nur eine Miete bezahlt hat, dann kannst du den Betrug ebenfalls vergessen. Wenn das Geschäft sich nicht so entwickelt wie vorgesehen, dann ist das zwar kaufmännisch blöd, aber alles andere als Betrug.

In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit; du musst zwar bei jedem mickrigen Depperlesjob auf Verlangen des Arbeitgebers ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, ich kann mich aber nicht erinnern, dass das bei meinem Gewerbe jemals einer von mir verlangt hat. Auch nicht, wenn du mit Millionen hantierst.

Gruß Mephistopheles


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